Regionalplan: Flughafen und Aurea

Aufstellung zum Regionalplan, Flächen GIB außerhalb von HCL

GIB GT_Güt_GIB_028 interkommunales Gewerbegebiet Flughafen Gütersloh

101,8 ha – Beurteilung nach Prüfbögen: voraussichtlich bei keinem Kriterium ist mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen

Stellungnahme: Grundsätzlich unterstützen wir die Initiative, ein vorhandenes versiegeltes Gebiet in Form eines ehemaligen Flughafengeländes zu entwickeln. Allerdings wurde ein großer Teil des Geländes bereits als BSN Gebiet mit Schutzstatus „Nationales Naturerbe“ (grün umrandetes Gebiet) ausgewiesen. Deshalb sollte die Entwicklung mit einer hohen Sensibilität erfolgen. Weiterhin schätzen wir die Verkehrsanbindung an den überörtlichen Straßenverkehr als nicht optimal ein. Die Anbindung an das Schienennetz sowie den ÖPNV ist zeitgleich mit der Reaktivierung der TWE-Strecke zu entwickeln. Um das Verkehrsaufkommen zu minimieren und die Möglichkeit eines klimaneutralen GIB Gebietes zu ermöglichen sollte der rot umrandete Bereich als Energiepark entwickelt werden. Die Gebietskulisse umfasst ca. 17,5 ha und könnte alternativ auch zur Forschung und Entwicklung von klimaneutraler Energieerzeugung auf Konversionsflächen zur Verfügung gestellt werden. Den grau umrandeten Bereich (ca. 85ha) sehen wir als mögliche Fläche für das GIB Gebiet. Im Rahmen einer ressourcenschonenden Entwicklung sollte in der nächsten Planungsebene der neuwertige Gebäudebestand Beachtung finden. Die geplante Südanbindung an den Straßenverkehr (violett) auf die L788 sehen wir kritisch. Würde sowohl die südwestliche Gebietskulisse als GIB-Gebiet sowie die Südtangente zur Anbindung an den Straßenverkehr ausgeführt werden, erkennen wir eine große Einschränkung des hochwertigen BSN-Gebietes. In diesem Fall wäre das BSN Gebiet nur in südlicher Richtung an den unzerschnittenen verkehrsarmen Raum (UZVR) angebunden.   

GT_Rhe_GIB_001 interkommunales Gewerbegebiet Aurea

37,4 ha – Beurteilung nach Prüfbögen:

Innerhalb des Gebietes liegen Biotope nach §30 BNatschG sowie §42 LG-NW Biotope. 44% des Gebietes führen zur Flächenbeanspruchung in Bereichen mit herausragender Bedeutung. 35% des Gebietes liegen im Umfeld (300m) von Bereichen mit herausragender Bedeutung. 97% des Gebietes führen zur Flächenbeanspruchung in UZVR. Innerhalb des Plangebietes liegen Kulturgüter mit Raumwirkung.

Stellungnahme: Die schutzgutbezogene Beurteilung und Bewertung hat ergeben, das bei mindestens 4 Kriterien erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind.  U.a. erkennen wir hier Dauergrünland mit CO2-Senkenpontenzial. Aufgrund dieser kritischen Beurteilung sollte auf die Ausweisung als GIB für diese Gebietskulisse verzichtet werden und die Fläche weiterhin im Freiraum- und Agrarbereich verbleiben.  Wir möchten auch auf die Biotopvernetzung zum Oelder BSN Gebiet Bergeler Wald mit seinen vielen kleinen geschützten Biotopbereichen aufmerksam machen. Das GIB Gebiet grenzt an eine aus Naturschutzsicht wertvolle Fläche des Kreises Warendorf und würde eine weitere Biotopvernetzung in östlicher Richtung  erheblich erschweren. Aufgrund der Anordnung südlich der Autobahn A2 sehen wir weiterhin die mögliche Anbindung an das Schienennetz als nicht gegeben an.

GT_Rhe_GIB_020 („Tönnies Erweiterung“)

23,9 ha – Beurteilung nach Prüfbögen: 99% des Plangebietes liegen im Bereich eines Wasserschutzgebietes (WSG Herzebrock-Quenhorn Reservegebiet) das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet das Plangebiet befindet sich in einem regionalen Grünzug.

Stellungnahme: Aufgrund der geografischen Lage dürfte die Fläche nur für eine Erweiterung der Fa. Tönnies entwickelt werden. Aufgrund der Lage in einem Wasserschutzgebiet und der entsprechenden Beurteilung im Prüfbogen halten wir die Fläche für nicht realisierbar. Zum Schutzgut Wasser wie auch zu den regionalen Grünzügen verweisen wir auf unsere Ausführungen in den jeweiligen Bereichen unserer Stellungnahme. Das an dem Standort bereits große Kapazitäten für Schlachtschweine realisiert wurden sehen wir ebenso kritisch. Erhebliche Logistikleistungen mit Einfluss auf die Tiertransportverordnung und das Tierschutzgesetz sind bei einer möglichen Erweiterung zu befürchten. Die gewünschte zukünftige dezentrale Ausrichtung der Schlachtkapazitäten und deren Weiterverarbeitung sollte im zukünftigen Regionalplan bereits Beachtung finden.   

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