Regionalplan

Im Folgenden unsere Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes.

Da das ganze Thema sehr umfangreich ist, haben wir es in 4 Bereiche aufgeteilt.

diese SeiteFlächenkontingente insgesamt: Wohnbebauung, Grünzüge, Biotope, Wald, Landwirtschaft, Grundwasserschutzbereiche
Flughafen und AureaFlächen an Flughafen und Aurea
KulturlandschaftFlächen Kloster Clarholz, alte Höfe, Kerkherrenweg
ASB und GIBFlächen zur Bebauung für Wohnungen und Gewerbe

1. Ziel S9: Flächenkontingente für Wohnbauflächen
Ziel S11: Flächenkontingente für Wirtschaftsflächen

Täglich werden in Deutschland gemäß BMU rund 56 ha Siedlungs- und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 ha pro Tag verringern. Der Flächenanteil von bebauten und versiegelten Bereichen beträgt sogar in unserer ländlichen Gemeinde Herzebrock-Clarholz bereits 14,3 % (Flächenatlas destatis). Trotzdem sind im Regionalplan-Entwurf für Herzebrock-Clarholz Flächenbereiche ausgewiesen, die die zugewiesenen Kontingente bei weitem übersteigen.

Für ASB sind 25 ha zugewiesen, jedoch wurden 178 ha ausgewiesen. Diese Flächen sollen gemäß Grundsatz S2 und S3 eine kompakte und flächensparende Siedlungsentwicklung widerspiegeln, was so bislang nicht umgesetzt ist. Zudem muss eine Nachverdichtung in bestehenden Gebieten durch Aufstockung, Anbau und Erweiterung verstärkt werden. In der Flächendarstellung vorgeschlagene AS Bereiche müssen deshalb auf ein wesentlich flächensparenderes Maß reduziert werden, eine Abrundung der allgemeinen Siedlungsgebiete zum unbebauten Außenbereich halten wir für zwingend erforderlich. Unsere Bewertung der Einzelflächen sowie Vorschläge zur Reduzierung entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.

Die Bevölkerung soll bis 2030 um ca. 1 % wachsen, was bei einer Einwohnerzahl von rund 17.000 Menschen also 170 Personen ausmacht. Geht man von einem Zuwachs von 4 % aus, sind es 680 Personen. Die von uns vorgeschlagene reduzierte Fläche (vgl. Anhang) hält immer noch 42,1 ha, also das 6fache des Baugebiets Postweg-Mitte. Das sich bereits in Planung befindliche Baugebiet Dieksheide mit 65 Bauplätzen wird Raum für ca. 350 bis 400 Menschen schaffen. Alleine damit ist der Bedarf angesichts der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung bis 2040 gedeckt.

Anders sieht es jedoch bei der Betrachtung der Alterspyramide aus. Hier verschiebt sich der Anteil der älteren Mitbürger deutlich nach oben, das heißt, es werden in 10 oder 20 Jahren mehr Menschen über 65 Jahre in der Gemeinde leben. Gleicht man diese Entwicklung mit der Wohnraumentwicklung ab, müssen mehr Wohnungen mit flexiblen Grundrissen in den Ortskernen entstehen, die sowohl Alt als auch Jung gerecht werden.

Gewerbegebiete müssen zunächst gefüllt werden, bevor neue Gebiete ausgewiesen werden, Flächenreserven sollen zuvor aufgebraucht werden. Das zugewiesene Kontingent für GIB beträgt 42 ha. Die im Entwurf dargestellten Flächen innerhalb der Gemeinde Herzebrock-Clarholz betragen 19,1 ha. Für die interkommunalen Gewerbegebiete kommen folgende Flächen hinzu:

Aurea Rheda: 80,9 ha x 20% Gesellschaftsbeteiligung = 16,18 ha
Flughafen-Areal: 101,8 ha x 10% Gesellschaftsbeteiligung = 10, 18 ha

Somit werden insgesamt 45,46 ha für Gewerbe- und Industrieentwicklung ausgewiesen. Wie die folgende Tabelle in Abbildung 1 zeigt, standen 2017 aber noch 28,36 ha Reserveflächen zur Verfügung.

Abbildung 1: Gewerbe- und Industrieflächen (GIF) Gemeinde Herzebrock-Clarholz (01.01.2017) Quelle: Gewerbe und Industrieflächenkonzept 2017 Kreis Gütersloh

Aus Abbildung 2 geht hervor, dass für die Gemeinde Herzebrock-Clarholz im Regionalplanentwurf mit 45,46 ha größere GIB-Flächen gegenüber dem Bedarf von 38,5 ha (2017) veranschlagt wurden.

Abbildung 2: Bedarf zur Neudarstellungen von Gewerbe- und Industrieflächen (GIF) im Regionalplan; Quelle: Gewerbe und Industrieflächenkonzept 2017 Kreis Gütersloh

Die Gewerbeflächenausweitung wird in der im Regionalplanentwurf dargestellten Größenordnung nicht benötigt, denn die Mehrheit der Bevölkerung wird aufgrund des demografischen Wandels nicht mehr erwerbstätig sein. Die Bewertung der Einzelflächen entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage 1 (Karten und Beurteilung ASB und GIB Regionalplan HCL). Ebenso müssen Verkehrsprojekte mit hohem Flächenverbrauch zwingend auf den Prüfstand.

2.     Ziel F6: Regionale Grünzüge

Wir unterstützen das Ziel der regionalen Grünzüge und die Ausweisung auf dem Gebiet von Herzebrock-Clarholz. Zwei Korrekturen regen wir diesbezüglich an.

Abbildung 3: Grünzug zwischen Herzebrock und Gütersloh

Grünzug zwischen Herzebrock und Gütersloh: Der ausgewiesene Grünzug sollte im nördlichen Bereich bis an die L788 herangeführt werden, wie in Abbildung 3 dargestellt ist. Somit entsteht eine großflächigere Vernetzung zum aus­gewiesenen Grünzug auf Gütersloher Gebiet. Der Biotopverbund lässt sich hiermit besser vernetzen, ist doch das BSN Gebiet des Über­schwemmungsbereiches der Ems darin eingebettet. Weiterhin lässt sich hiermit eine günstige Wirkung der thermischen Belastung des Gütersloher Stadtgebietes erzielen.

Grünzug K 5.36 zwischen Herzebrock und Clarholz: Der ausgewiesene Grünzug wird im Bereich des geplanten ASB Gebietes GT_HeC_ASB_005 zu sehr eingeschnürt. Das geplante ASB Gebiet sollte nur bis zur nördlichen Entlastungsstraße entwickelt werden. Evtl. ist eine Ausweitung in östlicher Richtung sinnvoller und denkbar. Der regionale Grünzug sollte dann bis an die nördliche Entlastungsstraße herangeführt werden. Hierdurch lässt sich eine ausreichend breite Schneise zwischen den Ortsteilen sicherstellen. Der Klimawandel mit den geplanten Kaltluftschneisen (Kaltluftbahnen) für die Ober- und Mittelzentren verdeutlicht, dass umliegende Kommunen in ihrer Planung beeinträchtigt werden, die thermische Belastung in den Zentren minimieren zu können. Mit dem erweiterten Grünzug erhalten wir schon jetzt eine hohe Vorsorge zwischen den Ortsteilen in Bezug auf künftige klimatische Belastungen. Das Gebiet eignet sich in Teilen für eine Waldvermehrung entsprechend Grundsatz F22.

Abbildung 4: Grünzug zwischen Herzebrock und Clarholz

Biotopvernetzung über Waldgebiet K5.36: Die rote Fläche in Abbildung 5 zwischen Friedlandsiedlung und Uphus ist als ASB ausgewiesen, sollte aber zur Biotopvernetzung genutzt werden. Mit den weiteren grünen Flächen ergibt sich eine verbundorientierte Biotopvernetzung

Abbildung 5: Biotopvernetzung über Waldgebiet K5.36

3.     Ziel F10: Ausweisung von Flächen zum Schutz der Natur

Im Gemeindegebiet Herzebrock-Clarholz ist nur ein Naturschutzgebiet in der Nähe der Ems in Pixel zu finden. Ebenso sind die Zahlen der Natur- und Bodendenkmale sehr gering. Es findet sich kein FFH (Flora Fauna Habitat) oder Natura 2000 Gebiet auf dem Grund der Gemeinde. Wir unterstützen ausdrücklich das Ziel F10, die Bereiche zum Schutz der Natur als Vorranggebiete festzulegen.

4.     Ziel F11: Sicherung und Entwicklung der Bereiche für den Schutz der Natur

Abbildung 6: BSN Pixel

Baggerfläche GT_HeC_BSAB_006: Die geplante Fläche wird nach der Nassabgrabung als BSN Gebiet ausgewiesen werden. Ebenso ist der bereits entstandene See nördlich des geplanten Gebietes als BSN Gebiet ausgewiesen worden. Die Nähe zum BSN Gebiet des Überschwemmungsgebietes der Ems ergibt eine sinnvolle Ergänzung und eine gewünschte Biotopvernetzung. Wir unterstützen ausdrücklich die Ausweisung als BSN Gebiet. Die Fläche ist zu sichern und zu erhalten.


Abbildung 7: Waldflächen um Herzebrock

Waldflächen um Herzebrock: Die Waldflächen um Herzebrock-Clarholz sollten ebenfalls als BSN Gebiete ausgewiesen werden. Wertvolle Eichen-Hainbuchenwälder sind schützenswert, gerade im Hinblick auf das CO2 Senken-Potenzial von Wäldern. Die nördlich von Herzebrock ausge­wiesene BSN-Waldfläche wird als Begräbniswald genutzt. Es ist zu prüfen, ob hier ein Nutzungs­konflikt zur BSN-Ausweisung entsteht. Teilbereiche würden sich für eine Waldvermehrung gemäß Grundsatz F22 eignen. Es ist zu prüfen, ob der Putzwald nördlich von Herzebrock eine Bedeutung als regionaler Grünzug erlangen könnte. Auf den Waldverbund wird unter Punkt 6 hingewiesen.


Abbildung 8: Axtbachaue

Axtbachaue: Das im bestehenden Regionalplan ausgewiesene BSN Gebiet Nr. 95 ist unbedingt als solches im Regionalplan zu belassen. Wir erkennen keinen Grund, der eine Streichung rechtfertigen würde. Das Gebiet befindet sich zum größten Teil südlich der geplanten B64n. Wobei das Straßenprojekt derzeit noch umstritten ist. Die Überschwemmungsbereiche gemäß Ziel F30 sind erst jetzt neu ausgewiesen worden. Die geplanten Maßnahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie an der Axtbachaue, die ihr Ziel bis zum Jahr 2027 ausweisen, unterstützen die Ausweisung als BSN Gebiet. Außerdem ergibt sich somit eine sinnvolle Vernetzung zum BSN Gebiet Sundern sowie zum BSN Gebiet des Axtbaches im Kreis Warendorf.

5.     Ziel F13: Schutz und Entwicklung der Senne – Ausweisung als Nationalpark

Die Einzigartigkeit und naturräumliche Funktionsvielfalt sind bereits eindeutig beschrieben. Dieses gilt es zu sichern, zu erhalten und zu entwickeln. Wir möchten hier jedoch den touristischen Effekt noch einmal explizit in Betracht ziehen. Die Corona-Pandemie hat uns eindeutig veranschaulicht, dass im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW attraktive Erholungsgebiete dringend zu mehren sind. Eine hohe Anzahl von Besucherströmen, wie z. B. im Nationalpark Eifel, mit resultierender Sperrung dieser Einrichtungen, macht mehr als deutlich, dass attraktive Erholungsgebiete eine geografische Ausgeglichenheit über das gesamte Bundesland erreichen sollten. Die Anziehungskraft von Nationalparks dürfte unbestritten sein. Durch einen Nationalpark Senne werden Touristen angehalten sich länger in unserer Region aufzuhalten. Das Hotel- und Gaststättengewerbe in unserer Region ist dringend auf diese Gäste angewiesen. Wir rechnen auch nach der Corona-Pandemie mit einer dauerhaften Verringerung von Geschäftsreisenden. Auch Touristen des Emsradweges könnten sich somit mehr Zeit nehmen, Sehenswürdigkeiten etwas abseits des Weges zu besuchen. Unsere historischen Einrichtungen wie die ehemaligen Klöster Clarholz und Herzebrock sowie den verbindenden Prälatenweg zum Kloster Marienfeld, wie auch die Swingolf-Anlage in Möhler, hatten wir bereits in unserer kommunalen Stellungnahme aus dem Jahr 2018 erwähnt. Eine wirtschaftsstarke Region, gepaart mit attraktiven Naherholungsgebieten, könnte bei Touristen anregen, sich in unserer Region gänzlich niederzulassen. Somit könnte es auch einen positiven Effekt auf den drohenden Fachkräftemangel erzeugen.

6.     Ziel F20: Waldbereiche – Aufforstung

Abbildung 9: Verbundachse Wald

Wir unterstützen ausdrücklich das Ziel, die Waldbereiche als Vorrangfläche auszuweisen. Sie sind zu sichern und zu erhalten, nach Möglichkeit zu entwickeln. Der Kreis Gütersloh ist ein waldarmer Kreis. So beträgt der Anteil in Herzebrock-Clarholz nur 13 % der Fläche. Daher wird der Waldvermehrungsbedarf laut Fachbeitrag des Forstamtes als hoch angesehen. Der Anteil der privaten Waldbesitzer beträgt über 50 %. Eine Empfehlung zur Aufforstung und Ausweisung von Waldgebieten soll ausgesprochen werden. Abbildung 9 zeigt die Verbundachse Wald, wie sie im Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Seite 6 Biotopverbund Schwerpunkt Wald) dargestellt ist. Diese Achse sollte durch Ausweisung der Flächen als regionaler Grünzug ausgebaut werden. Weitere Anmerkungen sind unter Punkt 4 zu finden.

7.     Ziel F26: Trinkwasserversorgung und Trinkwasservorsorge

Bedingt durch die Klimakrise hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Trinkwasservorsorge einen größeren Stellenwert einnehmen muss. Lange Dürreperioden führten zu einer Wasserverknappung, die wir bisher nur aus Südeuropa kannten. Da in der Gemeinde Herzebrock-Clarholz in der ländlichen Bebauung viele Gebäude nicht an die gemeindliche Wasserversorgung angeschlossen sind, z.B. der Ortsteil Möhler, ist ein besonderes Augenmerk auf die zukünftige, nachhaltige Versorgung der Menschen mit frischem, sauberen Wasser zu legen. Im Ziel F 26 werden private Trinkwasserbrunnen nicht genannt, dies sollte ergänzt werden.

Während in anderen Regionen das Trinkwasser vielfach aus Talsperren oder Gewässern gewonnen wird, generiert der Kreis Gütersloh das Trinkwasser hauptsächlich aus dem Grundwasser. Daher muss der Wasserneueintrag in das Grundwasser verbessert werden. Niederschlagswasser darf nicht nur möglichst schnell abgeführt werden, es muss vielmehr gezielt dem Grundwasser zugeführt werden. Bei der Beurteilung der Flächenausweisung in den Prüfbögen Anhang C muss das Schutzgut Wasser intensiver geprüft werden.

Gleichzeitig treten Starkregenereignisse und Überschwemmungen auf. Mit dem Ziel der Klimafolgenanpassung müssen künftig wirksame Maßnahmen getroffen werden. Daher ist eine weitere Flächenversiegelung kritisch zu sehen, während gleichzeitig die Bereiche des allgemeinen Freiraums, der Landwirtschaft, der regionalen Grünzüge und Biotope immer wichtiger werden, um mit Oberflächen- und Grundwasserkörper den Wasserhaushalt stabil zu halten.

8.     Grundsatz F33: Landwirtschaftliche Kernräume

Abbildung 10: Landwirtschaftliche Kernräume

Wir unterstützen die Ausweisung der landwirtschaft­lichen Kernräume auf dem Gebiet von Herzebrock-Clarholz. Gerade auch wegen des hohen Anteils schutzwürdigen Böden sollten sie gesichert und erhalten werden. Es ist zu prüfen, ob im nordwest­lichen Gemeindegebiet noch weitere Flächen als landwirtschaftliche Kernräume ergänzt werden können. Der landwirtschaftliche Strukturwandel schreitet immer weiter voran. Gleichzeitig werden die Herausforderungen der Landwirte in Bezug auf Gewässerschutz, Düngeverordnung, Pflanzenschutz­anwendung, Biodiversität und Insektenschutz immer größer. Der gewünschten nachhaltigen Bewirtschaftungsform ist ausreichend Fläche zu belassen. Die Umwandlung zu humusreichen Böden mit CO2-Senkenpotential ist anzustreben. Somit wäre Herzebrock-Clarholz eingebettet in Wald- und Landwirtschaftsflächen mit CO2-Senkenwirkung. Bezogen auf die Klimaneutralität bedeutet das eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Herzebrock-Clarholz.

9.     Grundsatz F36: Regional und landesbedeutsame Kulturlandschaftsbereiche

Der Grundsatz sollte als Ziel ausgewiesen werden. Nur so lässt sich die typische Münsterländische Parklandschaft, die sich hier mit dem Ostmünsterland überschneidet sichern und erhalten. Wir unterstützen den ausgewiesenen Kulturlandschaftsbereich in Herzebrock-Clarholz gemäß Erläuterungskarte 4 des Regionalplanentwurfs.

Allerdings ist die erweiternde Ausweisung in süd- und westlicher Richtung vom Prämonstratenser­kloster (D286) bis an die Gemeindegrenze zwingend erforderlich. Es wurde hier nur der Bezug des Prämonstratenser Klosters Clarholz zum Kloster Herzebrock und Kloster Marienfeld bewertet. Die Verbindung dieser drei Klöster lässt sich jedoch erst 1496 in ihrer Gebetsgemeinschaft begründen. Die Verbindung des Prämonstratenser Klosters Clarholz zu den klostereigenen Kirchen Lette und Beelen und die damit verbundene Pastorentätigkeit lassen sich für das Jahre 1133 und 1146 nachweisen. Die Prämonstratenser, ein nach der Augustinusregel lebender Orden, aktiv der Welt zugewandt, hatten durch ihr aktives Seelsorgen und Kultivieren über Jahrhunderte landschaftsprägende Wirkung. Die historischen Klosterhöfe (1231) und daraus entstandenen Erbenhöfe und Erbkotten, die diese Kulturlandschaft unvergleichlich prägen, sind bis heute in dem zu erweiternden Gebiet erhalten und arbeiteten aktiv an der Landschaftskultivierung.

Wir fordern die Nachbearbeitung des historischen Bezuges des Prämonstratenserklosters Clarholz entlang des Kerkherrenweges zur Letter Kirche und zum Frauenkonvent in Lette, zur Kirche in Beelen und zu den Klosterhöfen und die daraus entstandenen Erbhöfe und Erbkotten und die Integration dieses Gebietes in den Kulturlandschaftsbereich D 6.08, durch die Fachsicht Landschaftskultur und Fachsicht Denkmalpflege sowie die Aufnahme in den Regionalplan.

Abbildung 11: Kulturlandschaft

Forderung: Nachbearbeitung des bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichs Klosterhöfe entlang der Axtbachniederung, der Vernetzung mit Lette und Beelen durch die Fachsicht Landschaftskultur und Fachsicht Denkmalpflege sowie die Aufnahme in den Regionalplan. Mit der Gebietserweiterung könnte die überregional bedeutsame Verbindung der Kulturlandschaft Clarholz, Lette, Beelen unzerschnitten erhalten bleiben und gesichert werden. Der Kerkherrenweg, ein beliebter Rundwanderweg über 20 km Länge, ist noch heute Zeugnis der Verbindung des Klosters Clarholz zu seinen Kirchen in Lette und Beelen.

Tiefergehende Erläuterungen sind in der Anlage Kulturlandschaft zu finden.

10.  Ziel V1: Sicherung des Straßennetzes

Es ist dringend zu prüfen, ob sich hieraus ein Widerspruch zum Ziel 8-1-2 aus dem LEP ergibt. Demnach darf raumbedeutsame neue Infrastruktur nur Freiraum in Anspruch nehmen, wenn der Bedarf nicht durch Ausbau vorhandener Infrastruktur gedeckt werden kann.

11.  Grundsatz V3 und V4: Radwegenetz und Attraktiver ÖPNV

Diese Grundsätze sollten als Ziele ausgewiesen werden. Im Regionalplanentwurf werden Ziele und Grundsätze zum Ausbau des ÖPNV und Radwegenetzes genannt. Dennoch ist nur ein geplanter Radschnellweg OWL RS 3 von Herford nach Petershagen dargestellt, Erläuterungskarte 11 Blatt 1. In der Darstellung des Regionalplanentwurfs fehlt der geplante Radweg von Gütersloh nach Bielefeld und von dort weiter nach Herford. (REGIONALE 2022 Projekt 2.0 / Radnetz OWL / Regiopolregion Bielefeld). Weitere Schnell-Radwege sollten angeregt und geplant werden: von Warendorf nach Gütersloh und Rheda-Wiedenbrück sowie weiter nach Verl und Rietberg in Richtung Paderborn.

Gerade für die Gemeinde Herzebrock-Clarholz ist eine Verknüpfung mit der Radregion Münsterland wichtig, wenn der Umstieg auf das Rad auch für Berufspendler gelingen soll. Das Alltagsradwegenetz des Kreises Gütersloh sollte im Text erwähnt werden. Eine bessere Kombination von Rad und ÖPNV ist im ländlichen Raum wünschenswert und sollte ausgebaut werden.

12.  Ziel V5 bis V9: ÖPNV, Schienennetz

Diese Ziele werden uneingeschränkt unterstützt. Sie sind zu sichern und zu erhalten.

13.  Grundsatz E2: Solarenergienutzung im besiedelten Bereich

Der Grundsatz ist als Ziel auszuweisen. Das hohe Potenzial der ungenutzten Dachflächen sollte zwingend ausgeschöpft werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist unbedingt zu steigern. Gegenüber der Windenergie besitzt die Photovoltaik bereits heute eine hohe Akzeptanz in der breiten Bevölkerung. Wir verweisen auch auf die u.a. Daten der Bundesregierung.

Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung vom 09.10.2019. >> klick <<

Der Klimaschutzbericht 2019 der Bundesregierung vom 18.08.2020. >> klick <<

Abbildung 12: Emissionsszenarien

Nach den Ausführungen der Klimaforscher ist nicht nur das Ziel der Klimaneutralität in 2050 zu betrachten, sondern auch der Weg dorthin. Sonst folgen Kipppunkte im Klimawandel, die nicht mehr aufzuhalten sind. Laut Auskunft der Energieagentur NRW beträgt der durchschnittliche Temperaturanstieg in Deutschland im Zeitraum von 1881-2018 bereits 1,5°C. Wir bitten zu bedenken, dass erneuerbare Energien auch immer Wirtschaftskraft bedeutet.

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