Regionalplan: ASB und GIB

ASB = allgemeine Siedlungsbereiche ; GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen

GT_HeC_ASB_001 (Marienfelder Straße / Fa. Bingo)

30, 2 ha Stellungnahme: Die Flächendarstellung wird mit Beeinträchtigungen beurteilt, es gibt Schutzwürdige und klimarelevante Böden, und unzerschnittene verkehrsarme Räume, zwei erhebliche Kriterien sind genannt. Die Flächenausweisung ist viel zu groß und führt zu einer erheblichen Ausweitung des Siedlungsgebiets in die unzerschnittene Landschaft.  Eine Beeinträchtigung durch die L 806 wurde nicht beachtet. Zukünftig werden die Immissionen durch den Verkehr steigen, denn die Anbindung an das Gewerbegebiet Flughafen muss berücksichtigt werden. Umweltfaktoren durch Immissionen der Firma sind zu betrachten. Wir fordern, dass lediglich nördlich der L 806 könnten kleinere Restflächen zur Abrundung mit Bebauung gefüllt werden. Die südliche Fläche soll komplett aus der Planung genommen werden.

Vorschlag zur Reduzierung der Fläche, ca. 10 ha

GT_HeC_ASB_002 (Feldbusch / nördlich Fa. Rippert)

42,5 ha Stellungnahme: Diese Fläche wird mit 2 erheblichen Beeinträchtigungen gewertet: schutzwürdige und klimarelevante Böden und unzerschnittene verkehrsarme Räume, nicht berücksichtigt wurde die Einschränkung des Wohnens durch die gewerbliche Nutzung. Daher fordern wir, dass die Fläche komplett entfällt.

Begründung: Umweltfaktoren durch Immissionen der Firma und den Betriebsverkehr sind schon heute nicht mit angrenzendem Wohnen vertretbar.  Die Abgrenzung zu nicht störendem Gewerbe ist nicht eindeutig definiert, die hier geplante weitere Ausweitung der Firma ist zu vermuten. Eine Fläche mit Nutzungseinschränkung als Vorkehrung zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen (FNP N 14) ist nicht berücksichtigt, d.h. der Konflikt Gewerbe und Umwelt ist bekannt. Die räumliche Nähe zu ASB 001 ist zu groß, daher ist die Fläche des Biotop-Verbunds und die Schneise der freien Landschaft zu klein. Zusätzlich ist die Fläche zu nah am Wald angeordnet. Im Gebiet sind besondere Arten (Steinkauz und Breitflügelfledermaus) angetroffen worden, die Beurteilung, dass sie nur im Umkreis gesichtet worden, trifft nicht zu.


GT_HeC_ASB_003 (Kohbrede / Hütemersch)

5,2 ha Stellungnahme: Die Fläche wird mit zwei erheblichen Auswirkungen betrachtet: die Beeinträchtigung des Wohnens durch die B 64 sowie schutzwürdige und klimarelevante Böden. Die rückwärtige Fläche zur Siedlung Kohbrede soll gegen die freie Landschaft zur Bebauung freigegeben werden. Wir sehen dies als Abrundung der dörflichen Bebauung durchaus denkbar, wenn gleichzeitig Abpflanzungen und Eingrünung des Gebiets vorgesehen werden. Die Auswirkung durch die B 64 können und müssen durch wirksame Lärmschutzmaßnahmen vermieden werden.


GT_HeC_ASB_005 (Postweg Mitte / Dieksheide)

80,5 ha Stellungnahme: Hier wird eine sehr große Fläche ausgewiesen, zwei Kriterien werden als erhebliche Beeinträchtigung ausgewiesen: schutzwürdige und klimarelevante Böden, unzerschnittene verkehrsarme Räume. Wir fordern eine Reduzierung der Flächendarstellung:

Begründung: der Bereich FNP N 24 und B-Plan Postweg-Mitte sind nicht zeichnerisch erfasst, die Flächen sollten auf das Plangebiet Dieksheide = 7,3 ha reduziert werden. Es ist zu berücksichtigen: die Nähe des Waldgebietes „Wälder um Clarholz“, der Biotop-Verbund und eine  Kaltluftschneise, eine Fläche unter der 380 kV Leitung muss ohnehin freibleiben. Die Ortsteile werden nicht zusammenwachsen, sie wachsen allenfalls aufeinander zu. Eine weitere ASB Fläche könnte am Ortsrand von Herzebrock bestehen bleiben, wobei die Hochspannungsleitung als trennender Bereich verbleibt. Eine Fläche, die bis an die Bundesstraße heranreicht, muss mit wirksamem Lärmschutz z.B. einem Erdwall versehen werden. Bestehende Waldgebiete müssen erhalten bleiben.

Vorschlag zur Reduzierung, 7,30 ha
Vorschlag zur Reduzierung, 10,2 ha

GT_HeC_ASB_010 (Südlich Thomas-Mann-Straße)

19,7 ha – Stellungnahme: Hier wird eine sehr große Fläche ausgewiesen; siehe Verhältnis zum Baugebiet Dieksheide, die Flächen in Nähe der Möhlerstraße sind durch Verkehr stark belastet, die Nähe zum Gewerbegebiet ist nicht berücksichtigt. Wir fordern eine Reduzierung der Fläche.

Begründung: es handelt sich hier um einen kaum besiedelten Außenbereich, durch Hecken und Baumreihen mit unbefestigten Wegen hat das Gebiet eine hohe Erholungsfunktion. Im Gebiet und angrenzend werden Kiebitze angetroffen.

Der Vorschlag zur reduzierten Fläche berücksichtigt die ohnehin vorhandene Erschließung, er hält ausreichend Abstand zur Möhlerstraße ein und rundet die bestehende Bebauung nach Süden ab. Fläche ca. 9,40 ha


GT_HeC_BSAB_006 (Baggerfläche an der Umgehungstrasse B 64)

22,8 ha – Stellungnahme: – Eine Flächenausweisung zum Sandabbau wird ohne erhebliche Umweltauswirkungen gewertet. Wir bewerten das Gebiet positiv, wenn die Nachfolgenutzung als stehendes Gewässer im Sinne des Naturschutzes ausgewiesen wird. Hinweis: nördlich der Fläche befindet sich ein Bodendenkmal (Gräberfeld)


GT_HeC_GIB_007 (Industriegebiet südlicher Bereich/ Hof Lutzny)

16,6 ha – Stellungnahme: Die Fläche wird ohne erhebliche Umweltauswirkungen beurteilt, die Flächenausweisung ist zum Teil mit zerschnittenen und kleinteiligen Querschnitten, eine Hofstelle wird überplant. Die Nähe von BSN Axtbach ist nicht berücksichtigt. Teilflächen sind heute schon als Gewerbegebiet gemäß FNP ausgewiesen. Für eine Teilfläche existiert bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan (Nr. 258 Industriezentrum V). Wir fordern die Anpassung der Planung an die bisherige Flächenausweisung unter Berücksichtigung der Flächen des FNP:

  1. Überschwemmungsgebiete des Axtbaches
  2. Angrenzende Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB 

Das Gewerbeflächenkontingent ist unter Berücksichtigung der interkommunalen Flächen ohnehin überschritten. Siehe Stellungnahme zum Biotopverbund und zur Kulturlandschaft


GT_HeC_GIB_008 (Industriegebiet Nähe Möhlerstraße)

2,5 ha- Stellungnahme: Die Flächenausweisung erfolgt im bereits bestehenden Gewerbegebiet, siehe FNP von 2005, sie wurde mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 246 Industriezentrum IV 1. Änderung bereits erfasst.

Abbildung 1: Gewerbe- und Industrieflächen (GIF) Gemeinde Herzebrock-Clarholz (01.01.2017)
Quelle: Gewerbe und Industrieflächenkonzept 2017 Kreis Gütersloh
Abbildung 2: Bedarf zur Neudarstellungen von Gewerbe- und Industrieflächen (GIF) im Regionalplan
Quelle: Gewerbe und Industrieflächenkonzept 2017 Kreis Gütersloh

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