Landwirtschaft / Forstwirtschaft / Umwelt

Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vor Ort aktiv politisch begleiten. Das Kernziel für Oberflächengewässer ist der „gute ökologische Zustand“ (für künstliche und erheblich veränderte Wasserkörper das „gute ökologische Potenzial“) und der „gute chemische Zustand“. Für Grundwasser ist das Ziel ein „guter chemischer und mengenmäßiger Zustand“. Zur Bewertung des chemischen Zustands sind die Schadstoffkonzentrationen und die Leitfähigkeit im Grundwasserkörper zu beurteilen. Für den mengenmäßigen Zustand ist das Ausmaß, in dem ein Grundwasserkörper durch direkte und indirekte Entnahme beeinträchtigt wird, zu betrachten.

Einen politischen Beschluss zur Erstellung eines Landschaftsplanes erzielen. Der Landschaftsplan setzt die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes auf örtlicher Ebene um. Er konkretisiert und ergänzt die naturschutzfachlichen Inhalte des Regionalplanes als Landschaftsrahmenplan. Der Landschaftsplan erfasst und bewertet den Naturhaushalt im Plangebiet, er erarbeitet Ziele und Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung und Entwicklung der Schutzgüter. Zu den Schutzgütern zählen die in ihrer biologischen Vielfalt zu erhaltenden Pflanzen, Tiere und Biotope ebenso wie das Landschaftsbild. Boden, Wasser, Luft und Klima sollen so weit wie möglich durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege geschützt werden. Die Erstellung des Landschaftsplanes werden wir eng mit den betroffenen Beteiligten vor Ort abstimmen.

Klimaschutz ist Waldschutz. Ein gesunder Wald kann dazu beitragen

Für die Zukunft gilt es, dem Bodenschutz mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Rückegassen und Wege sollten auf die minimal notwendige Kulisse reduziert werden. Unter Beachtung der Arbeitssicherheit möchten wir eine vollmechanisierte Holzernte nicht vollständig ausschließen, unterstützen aber die Holzbergung mit Forstraupen, Rückepferden und Seilwinden. Wer auf Kahlschlag und großflächige Entnahme der hohen Baumkronen verzichtet, leistet aktiven Bodenschutz, indem die Austrocknung des empfindlichen Waldbodens infolge der Beschattung verringert wird. Lange Entwicklungszeiten von Böden sollten generell berücksichtigt werden. Es gilt das Waldökosystem zu stärken und dafür geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Wir möchten uns dafür einsetzen, das die Waldbesitzer für die erbrachten Gemeinwohlleistungen entschädigt werden. Die multifunktionale Erwartung in den zukünftigen Wald als CO2-Senke, Wasserspeicher, Biodiversität, Kühlung, Holznutzung und Erholungsfunktion wird sich alleine aus den Holzerlösen nicht realisieren lassen. Außerschulische Lernorte wie auch die Errichtung eines Bürgerwaldes können hilfreiche Instrumente sein, die Sensibilität für das Thema Wald in der Bevölkerung von Herzebrock-Clarholz zu erhöhen.

Vor dem Hintergrund, dass Holz als Rohstoff in Zukunft verstärkt gebraucht werden wird, nicht zuletzt auch für die CO2- Speicherung, sollte eine auf „echte“ Nachhaltigkeit ausgerichtete Wald- und Holzwirtschaft entwickelt werden, die alle Funktionen des Waldes berücksichtigt. Viele Beispiele zeigen: Eine vielfältige Dauerwaldbewirtschaftung entlang der genannten Leitlinien schützt nicht nur die Waldökosysteme. Sie ist auf Dauer auch wirtschaftlicher als flächenmäßig gleichaltrige Wälder und wird gesellschaftlich akzeptiert und begrüßt. Ziel muss es sein, Holz langfristig und ressourcenschonend zu nutzen z.B. im Holzbau. Dazu muss der Holzbedarf an den Wald angepasst werden, nicht umgekehrt. Recycling und Kaskadennutzung müssen selbstverständlich und zwingend werden. Die industrielle energetische Nutzung von Holz sollte allenfalls am Ende des Produktzyklus stehen. Die kaskadenartige Holznutzung erfordert einen Umbau der entsprechenden Industrien. Denn wegen der langjährigen Nutzung von Fichte und Kiefer aus Monokulturen ist die holzverarbeitende Industrie nur unzureichend auf die Veränderungen vorbereitet. Daher ist es dringend erforderlich, Technologien, Verarbeitungs– und Produktlinien für Laubholznutzung zu entwickeln, angefangen bei der Arbeit in den Sägewerken. Das setzt entsprechende Entwicklung, Forschung und Förderung voraus.

Der Mensch wird nie genau vorhersagen können, wie sich Ökosysteme unter veränderten Klimabedingungen entwickeln. Es ist sinnvoll sich unabhängig zu machen von kurzfristigen (wirtschaftlichen) Überlegungen und dem spontanen Wachstum der Natur eine Chance zu geben. Heute gilt es, die Vielfalt im Wald zu erhöhen: Das bedeutet, Mischungen der Bestandsstruktur zu entwickeln, die sich neben der Baumart auch auf das Baumalter beziehen. Das kühlt die Luft im Wald, und schützt die Waldböden vor Austrocknung. Alte vielschichtige Wälder mit hohen Totholzanteilen sind besonders artenreich und vielfältig und von daher zu schützen. Insofern können die aktuellen Entwicklungen auch als Chance verstanden werden.

Es ist besser mit der Natur zu arbeiten als gegen sie! Dabei ist in Zeiten permanenter Veränderung nicht immer klar, was das heißen kann. Um das herauszufinden, brauchen wir ein erweitertes Netz repräsentativer Flächen, in denen die Natur Zeit und Raum hat, um auf sich ändernde Rahmenbedingungen zu reagieren. Diese Flächen liefern wertvolle Informationen für die Erarbeitung nachhaltiger Bewirtschaftungs- und Entwicklungsziele aller Waldflächen. Wir müssen dem Wald Zeit und Raum geben für Naturverjüngung und Selbstorganisation in Richtung der künftigen potenziell natürlichen Vegetation, denn diese wird am besten an die jeweiligen Bedingungen angepasst sein. Deshalb streben wir an, kurzfristig 5% und mittelfristig 10% der Waldflächen für Wildnisentwicklung zu reservieren, wie es in der nationalen Biodiversitätsstrategie bereits vereinbart ist, damit sie als Flächen für naturnahe Bewirtschaftung dienen können. Für diese Flächen bieten sich insbesondere die Wälder der öffentlichen Hand (Land/Bund/Kommunen) an.

Es gilt das Waldökosystem zu stärken und dafür geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Von wesentlicher Bedeutung ist dabei die Stabilisierung des Wasserhaushaltes. Dazu gehört ein kluges angepasstes Management mit viel stehendem oder liegendem Totholz, das nicht nur die ökologische Vielfalt sichert, sondern durch seine „Schwammfunktion“ auch eine Investition in den Wasserhaushalt ist. Die Waldgesellschaften auf feuchten Standorten sollten gesichert werden.

Viel wird über die Jagd gestritten. Die Argumente sind dabei sehr unterschiedlich. Es gibt Tierschützer*innen und Jäger*innen, die aus unterschiedlichen Gründen gegen mehr Jagd sind. Auf der anderen Seite gibt es Waldbesitzer*innen und Förster, die mehr jagen wollen, um Waldbau mit Naturverjüngung zu ermöglichen.

Das Aussetzen von Tieren wie z.B. Fasanen hat nur zur Aufwertung des Populationserhaltes zu erfolgen. Unter Beachtung des Tierschutzgesetzes hat die Ausbildung der Jagdgebrauchshunde nur an gesetzlich festgelegten Regeln zu erfolgen.

Der Wildbestand darf sich nicht an möglichen „Trophäen“ orientieren. Ein angepasstes Wildmanagement auf der Grundlage von Verbissgutachten ist Voraussetzung, um eine gute Waldentwicklung zu ermöglichen. Denn insbesondere auf geräumten Schadflächen ist das Nahrungsangebot für Schalenwild* groß, was die Vermehrungsrate steigern dürfte. Die Folge ist ein deutlicher Verbiss an den jungen Bäumen. Einfache Einzäunung oder Einzelbaumschutz (Mikroplastikproblem) sind teuer und würden nur den Druck auf die übrigen Flächen erhöhen und dort zu noch mehr Verbiss führen.

*zum Schalenwild gehören zB: Rehe, Hirsche, Wildschweine

Wir werden den Transformationsprozess der Landwirtschaft hin zu einem klimaneutralen Sektor aktiv politisch begleiten und die kommunalen Möglichkeiten hierfür voll ausschöpfen. Unter Beachtung einer bedarfsgerechten Erzeugung ist die Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Erstes Ziel muss dabei ein für unsere Bäuerinnen und Bauern auskömmliches Einkommen sein.

Wir setzen uns für den Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen und die Ausweisung von landwirtschaftlichen Kerngebieten im Regionalplan ein. Die weitere Versiegelung der Flächen für Siedlung und Infrastruktur werden wir kritisch hinterfragen.

Wir unterstützen eine nachhaltige Landwirtschaft, die im System der Kreislaufwirtschaft agiert. Auch feste vertragliche Kooperationen sind denkbar.

Wirunterstützen in erosionsgefährdetenBereichen die Neuanlegung von Westfälischen Hecken/Knicks sowie Agroforstsystemen.

Wir unterstützen eine vielfältige, humusaufbauende Bodenbewirtschaftung. Weite Fruchtfolgen, Zwischenfruchtanbau mit vielfältigen Saatmischungen sowie das Anlegen von Blühstreifen halten wir für geeignete Maßnahmen. Wasserhaltende Bodenbearbeitung erweist sich gerade in Dürrezeiten als sehr hilfreich. Drainagen sollten nur dort zugelassen werden, wo diese unbedingt erforderlich sind. Das Wasser eher länger auf der Fläche halten, nicht so schnell in die Vorfluter ableiten, wäre unsere Devise. Zur Stärkung der Artenvielfalt unterstützen wir feldblockintegriertes Anlegen von „Inseln“ für bedrohte Acker- und Wiesenvögel. Der Pestizid- und Mineraldüngereinsatz sollte auf die notwendige Menge reduziert werden.

Kritische Verbraucher gerade der jüngeren Generation, aber auch Innovationen wie zB Invitro „Fleisch“, lassen bereits jetzt erkennbar den Fleischkonsum zurückgehen. Exportorientierte Produktion bedeutet neben neuen Märkten eben auch mehr Abhängigkeit, wenn die Produktionsmittel erst da sind. Um diesem geänderten Marktverhalten zukunftsorientiert zu begegnen unterstützen wir eine flächenbezogene Tierhaltung. Alternativ sind auch feste vertragliche Kooperationen denkbar. Wir unterstützen die höherwertigen Haltungsformen, die Außenklimareiz und/oder Auslauf der Tiere im Freien beinhalten. Nutztiere sollten ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten werden. Den Umbau der Tierhaltung werden wir im Bereich der Baugenehmigungsverfahren unterstützen. Gentechnikfreies Tierfutter werden wir bevorzugen. Soja in der Tierfütterung sollte aus entwaldungsfreier Herkunft bezogen werden. Sojaimporte aus Übersee sehen wir eher kritisch. Durch eine weite Fruchtfolge mit Einbeziehung von Leguminosen könnten alternative Eiweißlieferanten entstehen. Wir bevorzugen robuste und resiliente Nutztierrassen, durch die der Antibiotikaeinsatz reduziert werden kann. Lange Lebenszeiten mit entsprechend hoher Lebensleistung sollten in der Milchviehhaltung die Regel sein. Gleiches gilt in verkürzter Form für die Legehennenhaltung.

Seit dem Nachweis der ersten Wolfswelpen in Sachsen im Jahr 2000 gelten Wölfe wieder als heimisch in Deutschland. 2020 wurde der Bestand deutschlandweit auf 128 Wolfsrudel, 35 Paare und 10 territoriale Einzeltiere geschätzt. Ab 2009 kamen daraufhin erste Nachweise in NRW hinzu. Mit Stand vom 25.07.2021 ist auch ein Wolfsgebiet in der Senne ausgewiesen. Über die Rückkehr des Wolfes wird seit Jahren eine Debatte zwischen Naturschutz und Landwirtschaft geführt. Auch Jägerschaft und Hobbytierhalterinnen stehen dem Wolf durchaus kritisch gegenüber, während in weiten Teilen der Bevölkerung ein eher romantisierendes Bild gepflegt wird. Neben einem effizienteren Herdenschutz und besser zugänglichen Fördermitteln für Betroffene bedarf es daher weiterer Maßnahmen und rechtlicher Regelungen, um dem seit 1979 bestehenden europarechtlichen Schutzstatus des Wolfes gerecht zu werden. Dabei darf der Schutzstatus für den Wolf als geschützte Art nicht in Frage gestellt und die Wolfspopulation insgesamt nicht gefährdet werden. Ziel allen Handelns muss ein möglichst konfliktfreies bzw. -armes Miteinander von Wolf und Mensch sein sowie die Vermeidung von Übergriffen auf Schafe, Ziegen, Rinder, Gehegewild, Alpakas sowie Pferden. Empathie heißt für uns GRÜNE Einfühlungsvermögen für alle Seiten: Die betroffenen Jagd- und Beutetiere, die betroffenen Tierhalterinnen und alle Menschen vor Ort. Wenn unter klaren, objektiven und nachweisbaren Standards festgestellt wird, dass ein bestimmtes Wolfsindividuum eine zu große Gefahr für Menschen und (Nutz)- Tier darstellt oder gleichzeitig einen so hohen wirtschaftlichen Schaden anrichtet, dass ein Nebeneinanderbestehen nicht mehr durch Schutzmaßnahmen ermöglicht werden kann, muss auch eine Entnahme möglich sein. Entnahmen müssen von behördlich bestellten Fachpersonen ausgeführt werden.

Der Verbraucher wieder nahe am Erzeuger. Unter dieser Prämisse möchten wir die regionale Wertschöpfungskette stärken, die Ferntransporte spürbar reduziert. Durch den fortschreitenden Strukturwandel in der Landwirtschaft wird immer offensichtlicher, das der Wissensstand zur Erzeugung von Lebensmitteln auf der Verbraucherseite mehr und mehr abnimmt. Hier gilt es gegenzusteuern, denn gesunde, nachhaltig erzeugte Lebensmittel wird es nicht zu Dumpingpreisen geben. Maßnahmennummer 6.5 aus dem Klimaschutzkonzept der Gemeinde mit dem Thema Regionalvermarktung muss kurzfristig umgesetzt und auch auf landwirtschaftliche Produkte ausgeweitet werden. Den Aufbau von Wertschöpfungszentren, um regionale landwirtschaftliche Produkte z. B. für die Bedarfe der Gemeinschaftsverpflegung weiterzuverarbeiten und zu vermarkten, werden wir kommunalpolitisch unterstützen. Der Aufbau dieser Strukturen erfolgt in Zusammenarbeit mit bereits vorhandenen Unternehmen und Initiativen. Kostenlose gesunde und nachhaltige Verpflegung in allen Kitas und Schulen sollen die Regel werden. Außerschulische Lernorte mit Schwerpunkt Ernährung sollen zusammen mit den landwirtschaftlichen Ortsvereinen ausgeweitet werden. Das Thema der Lebensmittelverschwendung soll sensibler betrachtet werden. 52% der Lebensmittelabfälle werden lt. BMEL im Bereich der privaten Haushalte verursacht. Unsere Gemeinde soll durch eine Landwirtschaft geprägt sein, die einen nahen und fairen Umgang mit Lebewesen und Lebensmitteln praktiziert.

Die Gemeinwohlleistungen des landwirtschaftlichen Sektors werden gerne verkannt. Alleine die Offenhaltung der Kulturlandschaft wird von der Bevölkerung gerne wie selbstverständlich in Anspruch genommen. Dazu kommen Maßnahmen des Gewässer- und Naturschutzes, die es zu beachten gilt. Wir werden uns für eine Ausweitung des Vertragsnaturschutzes einsetzen. Die Inanspruchnahme von überregionalen Fördermöglichkeiten soll ausgeschöpft werden. Die dezentrale Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien soll in den nächsten Jahren massiv ausgebaut werden. Agri-Photovoltaiksysteme (APV), also vertikale Ost-West Anlagen oder horizontale ggf. noch sich bewegende, aufgeständerte Anlagen, erlauben die „doppelte“ Nutzung von Flächen für Agrar- und Stromproduktion. Der Ausbau von Agri-Photovoltaiksystemen in Kombination mit landwirtschaftlicher Nutzung soll im Rahmen der GAP weiter gefördert und die Potentiale praxisnah weiter erforscht werden. Freiflächenphotovoltaik (FFPV), die klassisch flächendeckend und zumeist nach Süden ausgerichtet ist, wird immer mehr Fläche aus der landwirtschaftlichen Nutzung nehmen als APV. Den Ausbau von FFPV-Anlagen sehen wir vorzugsweise auf vorbelasteten Flächen, wie z.B. militärische Konversionsflächen, stillgelegte Deponien, Abraumhalden, schwermetallbelasteten Flächenstreifen an Autobahnen und an Bahnstrecken. Auch durch teilüberdachte Ausläufe könnten neue PV-Flächen entstehen. Die Ausweisung von entsprechenden Flächen werden wir politisch unterstützen.

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