Schöff*in sein – ist das was für mich?

Dieses Jahr werden wieder neue Schöff*innen für die nächsten 5 Jahre gewählt. Für das Amtsgericht Gütersloh und das Landgericht Bielefeld, jeweils im Erwachsenenbereich. Bewerben kann man sich im Rathaus bis Mitte März, in der Ratssitzung am 22.03. soll über die Liste abgestimmt werden.

Was macht ein*e Schöff*in?

  • Man hat eine große Verantwortung, denn man darf ohne rechtliche Vorkenntnisse richten.
  • Man muss unparteilich sein. Man darf sich nicht durch zB Abneigung gegen die angeklagte Person leiten lassen (mir gefällt die Nase nicht, die*den verknack ich jetzt).
  • Man unterliegt natürlich einer Schweigepflicht, die auch nach der Amtzeit weiter gilt.

Wer darf sich bewerben?

  • nur deutsche Staatsangehörige
  • mindestens 25 Jahre alt
  • höchstens 70 Jahre alt
  • man muss ein geregeltes Einkommen haben

Wer darf sich nicht bewerben?

  • Menschen die in gewissen Berufen im Rechtsbereich bzw. Strafvollzug arbeiten
  • Mitglieder mancher Religiönsgemeinschaften
  • Mitglieder von Bundes- / Landesregierung
  • Menschen die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurden

Das war nur die Kurzfassung – weitere Details und Voraussetzungen können auf den unten verlinkten Seiten nachgelesen werden.

Wer gewählt wurde, muss dann auch antreten. Man wird für Gerichtstage von der Arbeit freigestellt und muss sogar Ordnungsgeld zahlen, wenn man dann nicht bei Gericht auftaucht. Man bekommt eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Das Bewerbungsformular gibt es hier: >> Formular <<

Weitere Informationen gibt es hier:

Artikel kommentieren

Ein Kommentar

Keine Kommentare möglich.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner