Antrag: Aufhebung Ratsbeschluss Neubau Rathaus

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Diethelm,

hiermit stellen wir folgenden Antrag:

Der Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz hebt den 2. Beschluss im Punkt 7 der Tagesordnung der Ratssitzung vom 01.09.2021 auf. Im weiteren Verfahren wird auch eine Sanierung bzw. Teilsanierung bewertet, bevor das weitere Vorgehen festgelegt wird.

Begründung:

Am 21.09.2021 wurde in der Ratssitzung unter Punkt 7 der Tagesordnung beschlossen:

  1. Beschluss: Der Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz nimmt das vorgestellte Raum-, Funktions- und Nutzungskonzept zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung im Rahmen eines Neubaus.
    Vorausgegangen war eine Diskussion über das von Herrn Auerbach vorgestellte Raumprogramm, die Anzahl der benötigten Arbeitsplätze und die Vor- und Nachteile einer Sanierung. Unser Vorschlag, das Thema Sanierung in einem Bewertungsverfahren mit dem Thema Standort und Ratssaal/Multifunktionssaal vor einer Entscheidung zu bewerten, fand keine Zustimmung. Das war aus unserer Sicht ein großer Fehler, da die drei Punkte Sanierung, Standort, Ratssaal/Multifunktionssaal nicht unabhängig voneinander sind und in einem Verfahren wahrscheinlich wesentlich schneller entschieden worden wären, als in den durchgeführten drei Stufen.
  • Wenn man für eine Sanierung entschieden hätte, wäre das große Potential eines attraktiven Standortes erledigt gewesen.
  • Ein Ratssaal/Multifunktionssaal bietet an den unterschiedlichen Standorten sehr unterschiedlichen Nutzen.
  • Wenn man für einen alternativen Standort entschieden hätte, wäre wie mehrfach
    vorgeschlagen, eine Sanierung des vorhandenen Gebäudes für andere Nutzungen
    möglich gewesen

Seit der Entscheidung zum Neubau am 21.09.2022 haben sich wesentliche Randbedingungen geändert.

  • Der Standort ist festgelegt. Also ist eine Sanierung für das neue Rathaus möglich.
  • Das Raumprogramm und die Anzahl der Arbeitsplätze wurden erheblich verändert.
    Während die ursprüngliche Raumplanung extrem flexibel war und das im Rahmen eines Neubaus wesentlich besser umgesetzt werden könnte (s. Bewertung), ist das neue Raumprogramm deutlich einfacher und wahrscheinlich im Sanierungsfall genauso umzusetzen. Die Gesamtfläche ist gegenüber der ersten Planung deutlich gestiegen.
  • Mit dem Klimaschutzkonzept haben wir uns unter Punkt 2.7 einstimmig verpflichtet, ab 2022 die CO2 – Bepreisung von 150€/t CO2eq bei Kostenkalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen von Vorhaben anzusetzen.
  • Die Situation im Baugewerbe hat sich erheblich verändert. Die zu erwartenden Preise sind dramatisch gestiegen und die Unsicherheit in der Planung hat deutlich zugenommen. Während die zu erwartenden Kosten im Herbst 2021 noch bei deutlich unter 10 Mio € lagen, werden jetzt fast 15 Mio € oder mehr erwartet.
  • Die Zinsen und damit die zu erwartenden Belastungen sind deutlich gestiegen.
  • Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und damit die zu erwartenden Steuereinnahmen sind sehr unsicher geworden.
  • Bei einer Sanierung kann eine deutlich höhere Fördersumme generiert werden

Eine Sanierung im laufenden Betrieb halten wir auch für ausgeschlossen und soll gar nicht Gegenstand unseres Antrages sein. Auch für den vollständigen Abriss muss das alte Gebäude aufgrund der Schadstoffe (u.a. Asbest) erst entkernt werden. Die freigelegte Substanz zu nutzen, kann sehr viel Rohstoff (Beton / Stahl) einsparen, die Bauzeit verkürzen, und wird z.Zt. noch deutlich höher gefördert.

Mögliche Förderhöhe nur bei Sanierung:

  • ca. 2000m² Nettogrundfläche x 2000€/m² x 40% = 1,6 Mio € Zuschuss
  • 35% Zuschuss für die gesamte Investition in die neue Heizungstechnik
Beispiel für ein entkerntes Gebäude
Beispiel einer Fassadensanierung mit einer TES-Fassade (Timberbased element System)

In der jetzt zu formulierenden Planungsaufgabe sollen die Anforderungen und Zielsetzungen beschrieben werden, die zwingend beim Rathausneubau erfüllt werden sollen bzw. bei der Umsetzung des Bauprojekts zu beachten sind. Dabei legen wir Wert darauf, dass bei den Lösungsvarianten auch die Sanierung und Teilsanierung des alten Gebäudes betrachtet werden kann. Entscheiden sollten wir erst, wenn wir möglichst viele Fakten kennen.

Mit freundlichen Grüßen

Status: abgelehnt im H+F am 29.11.22 mit 9:6 im Rat am 14.12. mit 20:9:3E
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