Leitlinien für klimagerechte Bebauungspläne von Neubaugebieten

Auf Einwirken des Planungsausschusses konnten alle Fraktionen der Verwaltung ihre Vorstellung bzw. Wünsche für das Neubaugebiet Dieksheide einreichen. Wir haben das etwas genereller gehalten, es sollten hinsichtlich des Klimaschutzkonzeptes alle zukünftigen Neubaugebiete nach diesen Kriterien geplant werden.

Am 17.01.22 sollen diese im Planungsausschuss besprochen werden. Unsere Ansprüche wie folgt:

Viele Bebauungspläne älterer Jahre zeichnen sich durch Festsetzungen aus, die für den Umwelt- und Klimaschutz in bester Absicht verfasst, jedoch in der Umsetzung oft schlecht bis mangelhaft ausgeführt wurden.

Um dem Klimaschutz, Klimawandel und den Klimafolgen gerecht zu werden müssen neue Ziele und Festsetzungen formuliert werden, diese müssen Bestandteil von Verträgen werden, die dann umgesetzt werden. Dazu gehören neben baulichen Vorgaben, der Energiestandard, das ressourcensparende Bauen, Nachhaltigkeit und graue Energie von Baustoffen, Vorgaben zu Flächenverbrauch und Versiegelung, Energieversorgung der Gebäude, der Umgang mit Wasser und Vorgaben zu Bepflanzung und Begrünung.

Die Leitlinie wird angewendet und fließt in die städtebaulichen Verträge zwischen der Kommune und Käufern von Grundstücken, sie wird Bestandteil der Bebauungspläne, die neu aufgestellt oder überarbeitet werden. Sie soll alle Bauwilligen informieren und klimagerechtes Bauen fördern. Die im Klimaschutzkonzept beschriebenen Ziele sind zu berücksichtigen, alle Maßnahmen sind umzusetzen.

Der Flächenverbrauch ist weitestgehend zu minimieren, eine verdichtete und kompakte Bauweise ist anzustreben. Durch mehrgeschossige Bauweise wird der Flächenverbrauch gemindert. Doppel-, Reihen- und Kettenhäuser werden bevorzugt empfohlen. Freistehende Einfamilienhäuser dürfen nur einen geringen Anteil ausmachen. In Teilbereichen sind 2-3 Wohneinheiten pro Grundstück zugelassen, um Wohnraum für junge Menschen zu schaffen. Die Grundflächenzahl der bebauten und versiegelten Flächen ist als Obergrenze festzuschreiben und zu überprüfen, alle versiegelten Flächen des Grundstücks sind mitzurechnen.

Bebauungspläne sind so zu gestalten, dass eine einheitliche Siedlungsstruktur erkennbar wird, dies kann durch Vorgaben der Dachform und Gebäudehöhen geschehen. Dachformen und Firstrichtungen sollen vorgegeben werden, die eine Nutzung der Dächer mit PV oder Solarthermie fördern.

Die Gebäude sind nach den geltenden Regeln des GEG zu errichten, ein besserer Standard sollte vorgegeben werden. Die Gebäude sind nachhaltig zu errichten, dabei ist die graue Energie der Gebäude zu berücksichtigen. Nachweise sind nach den Vorgaben der DGNB (Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen) zu führen. Als Anreiz kann ein Bonus des Kaufpreises vereinbart werden.

Die Nutzung fossiler Brennstoffe ist laut unserem Klimaschutzkonzept nicht zugelassen. Ein gemeinschaftliche Wärmeversorgung ist anzustreben. Dies kann durch die Nutzung von Nahwärmenetzen geschehen. Eine Monopolstellung der Versorger ist auszuschließen.

Erneuerbare Energien sind vorrangig zu nutzen. Dächer sollen mit Photovoltaik und Solarthermie genutzt werden.

Durch den Bau von Photovoltaikanlagen wird der Eigenverbrauch von Strom gewährleistet. Die Beleuchtung im öffentlichen Raum ist energiesparend und insektenfreundlich auszuwählen. Intelligente Steuerung ist zur Vermeidung von Lichtverschmutzung vorzusehen.

Die Außenbeleuchtung der Gebäude soll ebenfalls insektenfreundliche Leuchtmittel erhalten und ist auf das Notwendigste zu begrenzen. Abschaltzeiten sollten vorgesehen werden.

Die Zahl der Stellplätze für PKW ist auf ein Minimum zu reduzieren. Um den Fahrzeugverkehr in den Siedlungen zu minimieren, sind gesonderte Flächen für PKW auszuweisen. Angebote für Elektrofahrzeuge mit Ladesäulen und Carsharing-Quartiere sind auszuweisen.

Flächen sind multifunktional zu planen, dass sie zukünftig für andere Nutzungen zur Verfügung stehen können. Straßen und Wege sind auf die minimale Größe zu begrenzen, um die Flächenversiegelung gering zu halten.

Der öffentliche Raum ist so zu gestalten, dass wildes Parken auf Grünflächen und Straßen nicht möglich ist. Die Planung ist für Fußgänger- und Radfahrverkehr zu optimieren. Quartiersstraßen sollen für die Bewohner als Grünzüge ausgebaut werden.

Brauchwasser ist anzustreben, um den Frischwasserverbrauch zu minimieren. Das Niederschlagswasser wird dem Grundwasser zugeführt und auf den Grundstücken versickert. Wo es geologisch nicht möglich ist, wird das Regenwasser in kommunale Anlagen in Form von Versickerungsmulden in einen Feuchtbereich geführt. Dabei sind Anlagen mit Gehölzpflanzungen einer Umzäunung vorzuziehen.

Öffentliche Verkehrsflächen sollen offenporig gepflastert / in Drainasphalt ausgeführt werden.

Um einen Ausgleich für den Eingriff in die Natur zu erhalten, sind die nicht bebauten und versiegelten Flächen dauerhaft zu begrünen. Maßnahmen zur Bepflanzung der Grundstücke mit Hecken, Bäumen und Rankgewächsen sind festzulegen und durchzuführen. Schottergärten sind nicht gestattet. Einfriedigungen mit Zäunen sind nur im Zusammenhang mit Begrünungen gestattet. Eine Pflanzliste mit standortgerechten Gehölzen ist im B-Plan hinterlegt.

Alle Dachflächen mit einer Neigung bis 17°, die nicht mit Photovoltaik/Solar belegt sind, sind zu begrünen. Die für die Allgemeinheit genutzten Flächen sollen als Erlebnisräume für jede Altersgruppe gestaltet werden. (zB Grillplatz, Spielgeräte, Bänke, Boulebahn, …)

Ausgleichsflächen sind im Satzungsplan darzustellen und zu beschreiben.

Die Kommune behält sich die Kontrolle der Umsetzung der Leitlinien nach Fertigstellung der Gebäude und Außenanlagen vor. Bei Nichteinhaltung der Leitlinien wird die Nachbesserung gefordert und umgesetzt.

Diese Leitlinien sind unter der Kategorie „Anträge“ aufgeführt, da sie ähnlich einem Antrag behandelt werden.

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