KSK – 8 Klimaanpassung

Maßnahmen für den Bereich Klimaanpassung

Stand: 27.02.2023

  • Ratsbeschluss „wir wollen einen Klimawald“ und Auswahl der Fläche im KUA: erledigt
  • Pflanzung der ersten Bäume: sollte diesen Frühling erfolgen
  • Bericht auf der Gemeindeseite dazu: noch nicht vorhanden

das ist die ausgewählte Fläche: Clarholz, Flur 3, Flurstück 64

Oder auch: Marienfelder Straße Richtung Harsewinkel, rechts vor der Ems.

Das schmale Stück kann bei Bedarf noch dazugenommen werden.

Auf dieser Fläche sollten jährlich 12 heimische Laubbäume mit einem 12/14 Umfang durch die Verwaltung gepflanzt werden. Außerdem können Bürger Bäume spenden und Patenschaften übernehmen. Welche Arten dort gepflanzt werden, wurde noch nicht festgelegt.

Stand: 27.02.2023

  • Ratsbeschluss: personelle & finanzielle Ressourcen für die Pflanzung von 120 Bäumen / Jahr
  • Zusätzlich 2 neue Bäume für jeden zu fällenden Stadtbaum wegen Bauvorhaben

Der Haken ist die Formulierung: wenn keine Kapazitäten da sind, wird auch nichts/wenig gepflanzt. Mal sehen, wie dieser Punkt die nächsten Jahre läuft.

Stand: 27.02.2023

Ratsbeschluss:

  • Kriterien für eine nachhaltige Grünflächenpflege, Bereitstellung von Geld & Personal
  • Bei Neubaugebieten werden Schottergärten verboten.

Möglichst ökologische Bewirtschaftung im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten, seltene Mahd, Verwendung ökologisch sinnvollen Saatguts, Anpflanzung klimaresilienter und nachhaltiger Pflanzenarten, Erarbeitung eines ersten Konzeptes zur insektenfreundlichen Grünpflege.

Eigentlich sind Schottergärten durch die Bauordnung NRW längst verboten:
§ 8 sagt dazu:
(1) Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen.
Satz 1 findet keine Anwendung, soweit Bebauungspläne oder andere Satzungen Festsetzungen zu den nicht überbauten Flächen treffen.

Das bedeutet, wenn keine spezielle Regelung im Bebauungsplan getroffen wurde, MUSS begrünt werden. Leider scheint das niemand zu interessieren und der Kreis hat kein Personal um zu kontrollieren.

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