Anfrage zur EU-Wasserrahmenrichtlinie

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Diethelm,

hiermit erhalten Sie eine Anfrage gemäß §18 der Geschäftsordnung der Gemeinde Herzebrock-Clarholz. Wir bitten um schriftliche Beantwortung und Veröffentlichung im Ratsinformationssystem.

Welche Maßnahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie müssen von der Gemeinde im Rahmen des 3. Bewirtschaftungszyklus bis zum Jahr 2027 umgesetzt werden? Welche Kosten fallen für die erforderlichen Maßnahmen an?

Mit freundlichen Grüßen

Status:
Anfrage vom 10.01.2023
Behandelt im KUA am 16.11.2023
Fazit: die Verwaltung verweist auf das Thema im Betriebsausschuss im März 2021 und behauptet, es bestünde keine kommunale Handlungserfordernis. Erst auf mehrmalige Nachfrage wird erläutert, dass an den chemischen Parametern nichts geändert werden könne, und die meisten Maßnahmen am ökologischen Zustand nur machbar sind, wenn die Flächen gekauft würden. Somit ergebe sich nach Rücksprache mit dem Kreis aktuell kein Handlungsbedarf.

Bearbeitungsstand: siehe unten
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