Antrag: Aufhebung Kraftfahrstraße B64 Rheda-Pixel

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Diethelm,

hiermit stellen wir folgenden Antrag: Der Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz beauftragt die Verwaltung, beim Landesbetrieb Straßen NRW zu beantragen, die Einstufung der B64 zwischen den Anschlussstellen Herzebrocker Straße (Rheda-Wiedenbrück) und Tecklenburger Weg als Kraftfahrstraße aufzuheben.

Da eine Kraftfahrtstraße ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt ist, die eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h überschreiten können, darf die Straße z.B. nicht von landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren werden. Seit vor einiger Zeit an der Ab- und Auffahrt B 64/Tecklenburger Weg eine Verkehrsampel installiert worden ist, haben sich hier die Voraussetzungen geändert und verbessert. Könnte der Streckenabschnitt der B 64 von der Nähe der Firma Eudur bis zum Tecklenburger Weg / Nordrheda von Landwirten, landwirtschaftlichen Lohnunternehmern und anderen genutzt werden, ist eine erkennbare Entlastung des Verkehres auf der Gildestraße und der Gütersloher Straße in Herzebrock zu erwarten. Da ein Teil der Strecke auf dem Gebiet der Stadt Rheda-Wiedenbrück liegt, sollte diese im Vorfeld informiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Status: angenommen am 09.11.2022 im VSO, geht weiter an den Kreis
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