Anfrage zum Entwurf des Klimaschutzkonzepts

25.05.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Diethelm,

hiermit erhalten Sie eine Anfrage gemäß §18 der Geschäftsordnung der Gemeinde Herzebrock-Clarholz. Wir bitten um schriftliche Beantwortung und Veröffentlichung im Ratsinformationssystem. Stellungnahmen und Antworten sollten bis zur Sitzung des Klima- und Umweltausschusses am 17.06.2021 erfolgen.

Vorab möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir die vorliegende Rohfassung als ein in sich schlüssiges Konzept bewerten und es viele gute Aussagen, Ziele und Maßnahmen beinhaltet, die wir gerne unterstützen.

Bei der intensiveren Durcharbeitung der Rohfassung sind allerdings ein paar Fragen und Anregungen aufgekommen, deren Klärung vielleicht zu einer weiteren Verbesserung des Konzepts beitragen können.

  • Allgemein: Alle erwähnten Gesetzte und Verordnungen, die durch das neue GEG vom 01.11.2020 abgelöst wurden, sollten entsprechend durch das GEG ersetzt, sowie die bereits beschlossene CO2-Abgabe berücksichtigt werden.
  • Kapitel 2.2 THG-Bilanz 2017:
    „Energieverbrauch 2017“. Auf welcher Basis wurde der jeweilige Energieverbrauch der einzelnen Energieträger für 2017 ermittelt bzw. berechnet? Die Ausgangswerte und deren Umrechnung auf den Energieverbrauch sollten nachvollziehbar sein. Diese würde eine bessere Nachvollziehbarkeit im Rahmen des Monitorings mit sich bringen.
  • Kapitel 3.1.1: Es wäre wünschenswert, wenn die Ziele zur Reduktion der CO2-Emmision parallel mit dem Bezugsjahr 1990 angegeben würden, damit sie direkt mit den EU-, Bund- und Landeszielen vergleichbar sind, vielleicht auch in folgender Form (Eine Anpassung der Zielwerte wurde bereits nach der letzten KUA-Sitzung in Aussicht gestellt.):
CO2-Reduktiongegenüber20172030204020452050
Integriertes Klimaschutzkonzept
Herzebrock-Clarholz
2017 30%50% 80%
199025%47%62% 85%
EU-Klimaziele
21.04.2021
1990 55%  100%
Bundes-Klimaschutz-gesetz
18.12.2019
1990 55%  100%
Bundes-Klimaschutz-gesetz Novelle
Entwurf 12.05.2021
1990 65%88%100% 
NRW Klimaanpas-sungsgesetz
Entwurf 09.03.2021
1990 55%  100%

  • Kapitel 3.2 Reduktionszenarien: „Der Stromverbrauch wird als konstant angesetzt.“ Worauf basiert dies Annahme? Gibt es Studien dazu?
  • Kapitel 4.2 Öffentlichkeitsarbeit: Eine Veröffentlichung der Protokolle der Workshops wäre wünschenswert.
  • Kapitel 6.2.2 Holzkessel: Holzfeuerung wird in den Ortskernen aufgrund der Schadstoffemissionen im Klimaschutzkonzept als kritisch eingestuft. Wurde betrachtet, wie viele Holzöfen es in der Gemeinde gibt und welchen Betrag sie zur Wärmeerzeugung und zur CO2-Emsission beitragen?
  • Kapitel 7.2.1 Photovoltaik
    Das im Konzept aufgeführten Potenzial von 88,9 MW und eine bereits installierte Leistung von 11,6 MW decken sich nicht mit dem Solarkataster des Kreises Gütersloh, in dem für Herzebrock-Clarholz 148 MW Potential und 14 MW installierte Leistung angegeben sind. „Damit ist das Solarstrompotenzial größer als das der Windkraft.“ Die Aussage ist nur nachvollziehbar, wenn das theoretische Potential von 73,8 GWh/a betrachtet wird, wovon nur ein Teil realisierbar ist. Im folgenden Kapitel wird für Windkraft ein Potential von 56 GWh/a angegeben, was aus unserer Sicht eher eine konservative Annahme ist (siehe Punkt 9). Somit sollten Photovoltaik und Windkraft zumindest gleichgestellt sein, wobei eine schnellere Realisierbarkeit zusätzlich für die Windkraft spricht. In manchen Kommunen und Bundesländern gibt es bereits erste Gedanken zu einer Dach-Solarpflicht. Welche Möglichkeiten sieht die Gemeindeverwaltung dazu? Mögliche Konstellationen wären evtl. Mieterstrom und Verpachtung der Dachflächen.
  • Kapitel 7.2.2 Windkraft: Die vorgelegten Zahlen basieren auf der Potentialanalyse von 2012. Mittlerweile kann von einem höheren Potential ausgegangen werden. So wird im Zwischenbericht der Potentialstudie von 2021 z. B. mit einer Nennleistung von 5,3 MW gerechnet (gegenüber 3 MW in 2012). Bei den 8 kalkulierten Anlagen, wird somit eine Gesamtleistung von 42,4 MW erreicht. Auf Basis der aktuellen FNP-Planung können die 8 Anlagen auch als realistisch betrachtet werden. Die Aussage „Derzeit sind in Herzebrock-Clarholz keine Anlagen in Planung.“ Ist nicht korrekt.
  • Kapitel 13.1: Der zweite Satz vermittelt, dass sich die Zahlen auf die gesamte Gemeinde beziehen. Sie passen aber nicht zu den Zahlen in Kapitel 3.1. Generell ist etwas unglücklich, dass es zwei Kapitel mit Zielen und Umsetzung/Maßnahmen gibt.
  • Kapitel 13.3: Erneuerbare Energien Strom (bis 2030):
    „Die Windleistung wird um mindestens 12 MW erhöht.“ Das entspricht nur drei Anlagen. Hier sollte mehr möglich sein. „Herzebrock-Clarholz nimmt an der Solarbundesliga teil und schafft bis 2025 Platz 100“. Derzeit liegt Herzebrock-Clarholz in der Kategorie Kleinstädte auf Platz 59. Weshalb wird Platz 100 angestrebt? Davon abgesehen ist die Solarbundesliga seit 2018 nicht mehr aktiv. Daher ist es fraglich, ob das Klimaschutzkonzept sich noch darauf beziehen sollte. 

Noch eine abschließende Bitte: Die nächste Version des Klimaschutzkonzepts sollte dem KUA mit Änderungsmarkierungen vorgelegt werden, sodass die Änderungen einfacher nachzuvollziehen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage vom 25.05. Ausschuss am 17.06.
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