Infos von Martin Häusling

Martin ist Mitglied des Europäischen Parlaments, dort der Koordinator für die Grünen/EFA im Agrarausschuss (AGRI) und Mitglied des Umweltausschuss (ENVI)

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im Folgenden ein Auszug aus dem aktuellen:

Reserve-Antibiotika Einsatz nur für Menschen!

Vor zwei Jahren haben sich die drei EU-Institutionen Kommission, Rat und Parlament auf eine neue Tierarzneimittel-Verordnung geeinigt.

Entscheidend für uns Grüne waren die darin getroffenen Vorkehrungen zum Umgang mit Reserveantibiotika. Diese, passenderweise auch als Notfallantibiotika bezeichneten Arzneimittel, sollten ab 2022 ausschließlich dem Menschen vorbehalten bleiben. Daran geknüpft ist auch die Hoffnung, dass es so schwieriger bis unmöglich wird, krankmachende Haltungsbedingungen von Nutztieren durch Arzneimittelgaben ausgleichen zu wollen. Die Europäische Kommission will hier allerdings eine Ausnahme einbauen, nämlich wenn die Verabreichung von Reserve-Antibiotika dem „Tierwohl“ diene. Das nicht kontrollierbar und öffnet dem Missbrauch weiterhin Tür und Tor. Alle aktuellen Informationen finden sich in meinem Hintergrundpapier hier.

Wasserschutz endlich ernster nehmen!

Diese Woche hat das Europäische Parlament seine Position zur europäischen Wasserregulierung abgestimmt. Im Fokus stand dabei die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und nun ist es auch von Seiten des Europäischen Parlaments amtlich: Die Wasserrahmenrichtlinie ist
zweckdienlich (fit for purpose), sie bietet alle Zielvorgaben und Instrumente, die es zum Schutz unserer Gewässer braucht. Woran es hapert ist die Umsetzung in den einzelnen Mitgliedsländern. Wasserschutz wird noch immer nicht ernst genug genommen. Unverständlicher- und fahrlässigerweise. Die Hälfte der Wasserkörper der EU ist in keinem guten Zustand. Das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie, spätestens bis 2027 einen guten ökologischen und chemischen Zustand unserer Gewässer und des Grundwassers erreicht zu haben, erscheint von Jahr zu Jahr utopischer.
Es ist deshalb richtig, dass das Europäische Parlament die Mitgliedsstaaten dazu aufruft, dringend dafür zu sorgen, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erfüllt werden. Und dass die Europäische Kommission strikt und rasch gegen Vertragsverletzungen vorgehen möge. Ressourcen für die Durchführung von Vertragsverletzungsverfahren
müssen nun aufgestockt werden. Sehr gut ist auch, dass es uns Grünen gelungen ist, eine große parlamentarische Mehrheit für unseren Vorschlag zur Verstärkung der Synergieeffekten zwischen Wasserpolitik und der Politik zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zu erhalten. Dafür müssen kleine Wasserkörper und Grundwasserökosysteme im Rahmen der Bewirtschaftung von Flusseinzugsgebieten besser geschützt werden.
Auch die Passagen zur Wasserkraft konnten wir in der Plenarabstimmung verbessern. Die Resolution ruft nun dazu auf, Wasserkraft ganzheitlich zu betrachten, also auch ihre nachteiligen Auswirkungen auf Oberflächengewässer und Lebensräume zu berücksichtigen. Auch macht die Resolution nun den Unterschied zwischen bereits existierenden und neu zu bauenden Wasserkraftwerken deutlicher: bereits existierende umweltfreundliche Wasserkraftwerke können unterstützt werden. Der neue Bau von Wasserkraftwerken in Schutzgebieten ist aber zu unterlassen. EU-Zuschüsse und öffentliche Finanzmittel für neue Wasserkraftwerke in Gebieten, die keine Schutzgebiete sind, sollen nur gewährt werden, wenn ihr Gesamtnutzen die Gesamtheit der negativen Auswirkungen deutlich überwiegt. Ich bin zufrieden, mit dem Ergebnis, das ich als verantwortlicher Grüner für die Resolution mitgeprägt habe und appelliere nun an alle EU-Länder, nicht zuletzt Deutschland, den Wasserschutz ernster zu nehmen. Eine Verkleinerung der Roten Gebiete und auch die Verwendung von Neonikotinoiden und anderen synthetischen Spritz- und Düngemitteln lassen befürchten, dass es momentan noch an der nötigen Einsicht hapert. Das geht auch anders: Wasserschutz marsch!

Link zum Abstimmungstext: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2020-0401_DE.html

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