B64n rechtswidrig?

Der BUND kommt zu dem Schluss, dass der aktuelle Bundesverkehrswegeplan (BVWP) unter Umständen rechtswidrig ist.

§ 20a des Grundgesetzes lautet:
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung

Wenn also alle Straßen, die im BVWP geplant sind, auch gebaut würden, wäre das ein klarer Verstoß gegen diesen §.

Den ganzen Artikel gibts direkt beim BUND nachzulesen >> hier <<

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