Anfrage Windenergie, Baugesetzbuch, Zeitplanung FNP

04.03.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Diethelm,

hiermit stellen wir folgende Anfragen:  

1. Errichtung einer Windenergieanlage Brocker Str.

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.01.2021 das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB versagt und sich für eine Verlängerung der Zurückstellung des Baugesuches nach §15 BauGB ausgesprochen. Auf welcher Grundlage wurde das Einvernehmen nicht erteilt? Ist jedem Teilnehmer verdeutlicht worden, dass für das Versagen des gemeindlichen Einvernehmens nur nach der 16. Änderung des FNP beurteilt werden kann? Der Beschlusstext lässt darauf schließen, dass das gemeindliche Einvernehmen auf Grundlage der 21. Änderung des FNP versagt wurde. Nach unserer Rechtsauffassung wäre allein die Verlängerung der Zurückstellung darin begründet, nicht aber die Beurteilung nach § 36 Bau GB. Ob die besonderen Gründe für die Verlängerung der Zurückstellung ausreichend sind, wird die Baugenehmigungsbehörde prüfen. Es wäre insofern aber nur nachvollziehbar, wenn sichergestellt ist, dass im Februar 2022 ein Feststellungsbeschluss zu der 21. Änderung des FNP (Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie) vorhanden wäre, der von der Bezirksregierung genehmigt ist.

2. Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Änderung des Baugesetzbuches (Länderöffnungsklausel) vom 23.12.2020:

Der hier genannte Gesetzentwurf widerspricht nach unserer Auffassung dem Offenlegungsbeschluss der 21.Änderung des FNP vom 16.11.2020. Der Planungsausschuss hatte sich für 1000m Abstand zu Wohnsiedlungsbereichen und 350m zur Wohnbebauung im Außenbereich ausgesprochen. Wird die Verwaltung die Offenlegung aussetzen, bis über den Gesetzesentwurf entschieden ist? Oder wird es aufgrund der geänderten Flächenkulisse eine erneute Offenlegung geben?

3. Zeitplanung für die 21.Änderung des FNP:

Wie sieht der weitere Zeitplan für das Bauleitplanverfahren der 21.Änderung des FNP aus? Sind Zeiträume für erneute Offenlegungen eingeplant? Wir verweisen auf die Punkte 1 und 2 und bitten um Angabe einer Zeitplanung analog zum Bebauungsplan „Postweg-Mitte Nr. 267“.

Mit freundlichen Grüßen

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