Antrag auf einen Ratsbeschluss bzgl. der Bahngleise in Clarholz…

03.03.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Diethelm,

hiermit stellen wir folgende Anträge für zwei Beschlüsse in der kommenden Ratssitzung:

  1. Der Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz begrüßt die Aktivitäten des NWL und der Bahn zur Realisierung eines Halbstunden-Taktes der Züge mit Halt in Herzebrock und Clarholz und unterstützt die Bemühungen um ein dafür benötigtes Begegnungsgleis am Bahnhof Clarholz.
  2. Der Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz beauftragt die Verwaltung, sich im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes 220 Kreuzstraße dafür einzusetzen, dass die alten Linden erhalten bleiben.

Begründung:

Zum Bebauungsplan 220 Kreuzstraße finden sich in Protokollen und in der Begründung Widersprüche, die die Positionierung des Rates nicht eindeutig darstellen und unterschiedliche Interpretationen zulassen. Weil es nach Aussage von Herrn Bürgermeister Diethelm in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2021 „völlig belanglos ist, was in Protokollen und Begründungen steht“, beantragen wir Ratsbeschlüsse.

Historie:

Am 18.01. 2019 hatte der Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe den Bebauungsplan abgelehnt und um Verschiebung gebeten, weil die Notwendigkeit eines Begegnungsabschnittes mit zweitem Gleis geprüft werden sollte.

Am 18.03. 2019 lehnt der Planungsausschuss den Antrag der Verkehrsverbundes ab, weil „wegen privater Eigentumsverhältnisse und räumlicher Rahmenbedingungen kein Ausbau des Begegnungsabschnittes mit zweitem Gleis möglich ist“

Außerdem wird zum Thema Umwelt festgehalten: „Jedoch enthält der Bebauungsplan einen Hinweis, dass im Rahmen der Planumsetzung zu prüfen ist, inwieweit Teile des alten Lindenbestandes in die Vorhabenplanung integriert werden könne.“

Am 14.10.2019 bestätigt der Rat diese Entscheidung zum Begegnungsgleis mit 29:2 Stimmen.

Auszüge aus der Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan 220 Stand Februar 2021
Seite 9: Aus Entwurf für Regionalplan Ziel V6 und V7
„…enthält zudem die Zielvorgabe, dass u.a. die Schienenstrecke Rheda-Wiedenbrück-Herzebrock-Clarholz-Münster leistungsfähig zu entwickeln ist“.

Seite 23 unten:
„Dieser Anregung folgt die Gemeinde nicht, da….i. W. privater Eigentumsverhältnisse und räumlicher Rahmenbedingungen kein Ausbau des Begegnungsabschnittes mit zweitem Gleis möglich ist“

Seite 30:
„Somit können die Linden im Zuge der Umsetzung der Planung weitgehend vollständig entfernt werden.“

Mit freundlichen Grüßen

Status: abgelehnt Es ist angeblich auch nach einer neuen Bebauung noch genug Platz für ein zweites Gleis.
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