Antrag: gemeindliches Einvernehmen 10. Januar 202317. November 2023 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Diethelm, hiermit erhalten Sie folgenden Antrag. Wir bitten um Aufnahme in die Tagesordnung und Beschlussfassung. Der Planungsausschuss möge beschließen, dass die Herstellung/Versagung des gemeindlichen Einvernehmens in den Fällen der §§ 30-35 BauGB, soweit sie offensichtlich mit den planungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar/nicht vereinbar sind, gemäß geltender Zuständigkeitsordnung von der Verwaltung /dem Bürgermeister entschieden wird. § 10 Absatz 2 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung bleibt hiervon unberührt. Folgende Leitsätze sollen für die Entscheidung angewendet werden:1. Unter Berücksichtigung der geltenden Bauleitplanung und der geltenden Gesetzeslage ist eine Nachverdichtung zu ermöglichen.2. Um die Zielsetzung des Klimaschutzkonzeptes nicht zu gefährden, sind Antragsteller*innen darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde Ausgleichsmaßnahmen auf demselben Grundstück sehr begrüßt. Begründung: Mit abgeschlossener Flächennutzungsplanung und Bauleitplanung hat der Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz bereits seinen politischen Willen bekundet. Unter Berücksichtigung der Maßgabe, dass die Grundzüge der Planung erhalten bleiben, ist eine weiterführende politische Einbindung nicht mehr erforderlich. Wir erhoffen uns hierdurch eine schnellere Bearbeitungszeit sowie eine Entlastung der Verwaltung. Mit freundlichen Grüßen Status: abgelehnt