Antrag: Bauanträge Windkraftanlagen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Diethelm,

hiermit erhalten Sie folgenden Antrag. Wir bitten um Aufnahme in die Tagesordnung und Beschlussfassung.

Der Planungsausschuss möge beschließen, dass bei Baugenehmigungsanträgen für Wind-energieanlagen auf eine Zurückstellung gemäß §15 BauGB zukünftig verzichtet wird und über das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §36 BauBG bei Vorliegen der Unterlagen ein Beschluss gefasst wird.

Begründung:

Der Aufstellungsbeschluss für die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte am 21.11.2013. Ende 2018 hat die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden, im November 2020 erfolgte dann der Offenlegungsbeschluss. Auch zwei Jahre nach dem Be-schluss hat noch keine Offenlegung stattgefunden. Die Wartezeit der Bauwilligen erachten wir mittlerweile für unakzeptabel, zumal sich aus §2 des EEG folgender Sachverhalt ergibt.

§ 2 EEG 2023: Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien.
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. Satz 2 ist nicht gegenüber Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung anzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen

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