Sehr geehrter Herr Bürgermeister Diethelm,
gemäß §17 der Geschäftsordnung der Gemeinde Herzebrock-Clarholz erhalten sie eine Anfrage zum Thema „Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“. Wir bitten um schriftliche Beantwortung.
Fragen
- Bekennt sich die Gemeindeverwaltung zum 3. Bewirtschaftungsplan der europäischen Wasserrahmenrichtlinie 2022-2027?
- Wenn ja, was unternimmt die Verwaltung, um die Maßnahmen mit Fristsetzung 2027 umzusetzen, bei denen die Kommune als Pflichtiger aufgeführt wird?
- Wurde mit den entsprechenden Eigentümer*innen Kontakt aufgenommen? Gibt es bereits Verhandlungen zum Flächenerwerb? Wird es ein Angebot zum Flächentausch geben?
- Wann soll mit der Planung der entsprechenden Maßnahmen begonnen werden? Insbesondere die ausgewiesenen Maßnahmen am Maibach könnten nach unserem Ermessen auch den Axtbach entlasten und so einen Beitrag zum Hochwasserschutz leisten.
- Sollte sich die Gemeindeverwaltung nicht zum 3. Bewirtschaftungsplan bekennen, möge sie bitte darlegen welchen eigenständigen Weg sie vornehmen möchte, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Und ob diese mit der Bezirksregierung abgestimmt sind. Oberflächenfließgewässer und Grundwasserkörper enden ja nicht an kommunalen Grenzen.
Mit freundlichen Grüßen
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