Ausschüsse

Folgende Ausschüsse gibt es in der Legislaturperiode 2020/2025:

Außerdem gibt es noch den Seniorenbeirat, in diesem vertritt uns Heinrich Brummelte.

Die Termine und Inhalte der Sitzungen könnt Ihr im Ratsinformationssystem der Gemeinde nachgucken.


Bauausschuss, 13 Mitglieder davon 3 Grüne

Themen:

  • Bautechnische Fragen im Zuständigkeitsbereich anderer Fachausschüsse (z.B. Spiel-und Sportanlagen, Hochbauten) mit Ausnahme des Betriebsausschusses
  • Friedhofs- und Bestattungswesen
  • Tiefbauangelegenheiten (sofern nicht der Betriebsausschuss dafür zuständig ist)
  • Denkmalschutz
  • Vergabe von Bauaufträgen und Materiallieferungen im Hoch-, Tief-, Landschaftsbau sowie Wasserbau von 50.001€ bis 250.000€
  • Dem Bürgermeister werden folgende Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen: Auftragsvergaben bis 50.000

Betriebsausschuss, 15 Mitglieder davon 4 Grüne

Themen:

  • Energie-, Wasser-, Nahwärmeversorgung
  • Abwasserbeseitigung
  • Abfallbeseitigung
  • Straßenreinigung (Winterdienst)
  • Hallenbäder
  • Personenangelegenheiten der Gemeindewerke
  • Vorbereitung der Wirtschaftspläne
  • Ausführung der Wirtschaftspläne
  • Auftragsvergaben von 50.001 bis 250.000 €
  • Stundung von Abgaben und Forderungen, soweit die Stundungsfrist 12 Monate übersteigt
  • Dem Betriebsleiter werden folgende Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen: 1.Auftragsvergaben bis 50.000 € 2. Stundungen, sofern die letzte Rate nach spätestens 12 Monaten zu zahlen ist.

Haupt- und Finanzausschuss, 14 Mitglieder davon 3 Grüne

Themen:

  • Planung der Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung
  • Koordination der Arbeit aller Ausschüsse
  • Vorbereitung der Haushaltssatzung
  • Ausführung des Haushaltsplans
  • Wirtschaftliche Betätigung
  • Hochbaumaßnahmen
  • Personalangelegenheiten (außer Gemeindewerke)
  • Wirtschaftsförderung
  • Tourismus und Marketing
  • Grundsätzliche Finanzfragen
  • Gleichstellungsangelegenheiten
  • Auftragsvergaben von 30.001€ bis 250.000 €
  • Stundung öffentlicher Abgaben und gemeindlicher Forderungen, soweit die Stundungsfrist 12 Monate übersteigt
  • Klageerhebung und Vergleiche bei einem Streitwert bzw. bei Forderungen von 30.001€ bis 50.000 €
  • Zuschüsse an Vereine und Institutionen, sofern nicht andere Ausschüsse zuständig sind
  • Dem Bürgermeister werden folgende Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen: 1.Auftragsvergaben bis 30.000 € 2. Stundungen, sofern die letzte Rate nach spätestens 12 Monaten zu zahlen ist 3. Klageerhebung und Vergleiche bei einem Streitwert bzw. bei Forderungen bis 30.000 €

Ausschuss für Jugend, Familie, Senioren & Soziales, 13 Mitglieder davon 3 Grüne

Themen:

  • Unterbringung und Betreuung von Aussiedlern und Asylbewerbern
  • Förderung der freien Träger sozialer Einrichtungen und Zusammenarbeit mit diesen Trägern
  • Jugendhilfeplanung und Jugendarbeit
  • Angelegenheiten nach dem Kinderbildungsgesetz
  • Seniorenangelegenheiten
  • Familienangelegenheiten
  • Integrationsangelegenheiten
  • Sozialer Wohnungsbau
  • Behindertenangelegenheiten
  • Auftragsvergaben von 30.001€ bis 50.000 €
  • Zuschüsse an Vereine und Gruppen bis 5.000 €
  • Dem Bürgermeister werden folgende Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen: Auftragsvergaben bis 30.000 €.

Klima- und Umweltausschuss, 15 Mitglieder davon 3 Grüne

Themen:

  • Anpflanzung, Unterhaltung und Gestaltung gemeindlicher Grünanlagen und Wegeseitengräben (Grabenpflege)
  • Unterhaltung und Renaturierung von Gewässern sowie Hochwasserschutz
  • Pflege und Unterhaltung sowie Anlage kommunaler Forst-und Baumbestände; Zustimmung zum Fällen im Zuge kommunaler Baumaßnahmen
  • Immissionsschutz (soweit nicht Genehmigung nach BImSchG)
  • Biotoppflege und Bodenschutz
  • Erstellen und Fortschreiben des Klimaschutzkonzeptes
  • Begleitung des Klimaschutzkonzeptes
  • Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Energieeinsparung (sofern kein anderer Ausschuss zuständig ist)
  • Umsetzen von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept (sofern kein anderer Ausschuss zuständig ist)
  • Der Ausschuss kann Beschlüssezu Themenmit Bezug zu Klima und Umwelt fassen. Dies sollte bevorzugt in allgemeiner Formzu bestimmten Themenkomplexen, wie beispielsweise Bauleitplanung, Mobilität, öffentliche Gebäude erfolgen. Andere Fachausschüsse müssen diese Beschlüsse in ihren Beratungen berücksichtigen.
  • Auftragsvergaben von 30.001 € bis 80.000 € zu Abs. 1 Nr. 1 -7
  • Stellungnahmen zu kommunalen Planungen und Vorhaben mit Klimabezug
  • Maßnahmen an Gewässern (sofern der Bauausschuss dafür nicht zuständig ist)
  • Dem Bürgermeister werden folgende Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen: Auftragsvergaben bis 30.000€

Liegenschaftsausschuss, 11 Mitglieder davon 3 Grüne

Themen:

  • An-und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten
  • Festsetzung von Mieten und Pachten
  • Zuteilung und Vergabe von Gewerbegrundstücken
  • Betriebsausschuss für den Hilfsbetrieb Liegenschaften
  • An-und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten von 30.001€ bis 250.000 €
  • Dem Bürgermeister werden folgende Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen: An-und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten bis 30.000€

Planungsausschuss, 15 Mitglieder davon 4 Grüne

Themen:

  • Raumordnung, Landes-und Regionalplanung
  • Bauleitplanung
  • Verkehrsplanung (inkl. ÖPNV)
  • Bauanträge besonderer städtebaulicher Bedeutung
  • Ausnahmen von einer Veränderungssperre
  • Zurückstellung von Baugesuchen
  • Auftragsvergaben von 50.001€ bis 80.000 €
  • Verfahrensleitende Beschlüsse in Bauleitplanverfahren (mit Ausnahme des Aufstellungsbeschlusses sowie des Feststellungsbeschlusses beim FNP und des Satzungsbeschlusses in Bauleitplanverfahren)
  • Stellungnahmen zu Anträgen nach dem BImSchG und Herstellung/Versagung des Einvernehmens in den Fällen der §§ 30-35 BauGB, sofern Auswirkungen auf kommunale Entwicklungsplanung bestehen und planungsrechtliche Grundlagen berührt werden
  • Stellungnahme zu Planungen der Nachbargemeinden oder anderen Planungsträgern
  • Dem Bürgermeister werden folgende Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen: 1.Auftragsvergaben bis 50.000 € 2.Stellungnahmen zu Anträgen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, sofern Auswirkungen auf die kommunale Entwicklungsplanung nicht ersichtlich sind 3. Herstellung/Versagung des gemeindlichen Einvernehmens in den Fällen der §§ 30-35 BauGB, soweit sie offensichtlich mit den planungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar/nicht vereinbar sind.

Rechnungsprüfungsausschuss, 7 Mitglieder davon 2 Grüne

Themen:

Der Zuständigkeitsbereich des Rechnungsprüfungsausschusses umfasst die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben nach §59 Abs. 3 GO.

Das betrifft die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde. Dies wird meist an externe Dienstleister vergeben.


Ausschuss für Schule, Sport, Kultur, Städtepartnerschaften, 13 Mitglieder davon 4 Grüne

Themen:

  • Schulangelegenheiten des Schulträgers
  • Errichtung, Unterhaltung und Aufhebung von Schulen
  • Beteiligung des Schulträgers bei Besetzung von Schulleitungsstellen gem. § 61 Schulgesetz
  • Planung der gemeindlichen Sporteinrichtungen (außer Hallenbäder)
  • Sportförderung
  • Ehrungen für sportliche Leistungen
  • Städtepartnerschaften
  • Kulturförderung
  • Heimatpflege
  • Archivwesen
  • Außerschulische Bildung (insbesondereVHS)
  • Auftragsvergaben von 30.001€ bis 50.000 €
  • Zuschüsse an Vereine und Gruppen bis 5.000 €
  • Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen
  • Dem Bürgermeister werden folgende Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen: Auftragsvergabenbis 30.000€

Ausschuss für Verkehr, Sicherheit und Ordnung, 11 Mitglieder davon 3 Grüne

Themen:

  • Ordnungsangelegenheiten
  • Straßenverkehrsangelegenheiten
  • Obdachlosenangelegenheiten
  • Marktwesen
  • Feuerwehrwesen
  • Auftragsvergaben von 30.001 bis 50.000 €
  • Zuschüsse an Vereine und Gruppen bis 5.000 €
  • Dem Bürgermeister werden folgende Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen: Auftragsvergaben bis 30.000

Wahlausschuss, 7 Mitglieder davon 2 Grüne

Themen:

  • Der Wahlausschuss ist zuständig für die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben nach demKommunalwahlgesetz sowie § 2 Kommunalwahlordnung. Mit anderen Worten: er prüft Ablauf und Ergebnis der Kommunalwahlen.
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