unsere Einwendungen gegen die B64n

Jedes Mitglied war aufgerufen, eigene Einwendungen nach Detmold zu schicken. Viele sind dem gefolgt. Natürlich haben wir als OV auch etwas geschrieben dafür haben wir bewusst NICHT alle Einwendungen der Mitglieder noch mal in unser Schreiben reinkopiert.

Einwendungen gegen die Planung der B64n OU Herzebrock-Clarholz

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Feststellungsentwurf reichen wir hiermit folgenden Einwendungen ein.
Hinweis: Zitierte Texte aus dem Feststellungsentwurf sind kursiv dargestellt.

Erläuterungsbericht

1.2 Straßenbauliche Beschreibung

Auch sind mehrere große Gewerbekomplexe vorhanden, die zur B 64 hin erschlossen sind und den Verkehrsablauf auf der B 64 beeinträchtigen.

Einwendung: Das Gewerbegebiet Herzebrock-Clarholz ist von der A2 über den Anschluss Herzebrock-Clarholz erreichbar. Eine Anbindung an den überregionalen Fernverkehr ist somit unabhängig von der B64 gegeben.

Zusätzlich behindert die parallel zur B 64 verlaufende Bahnlinie Wiedenbrück–Münster sehr stark den Verkehrsfluss.

Einwendung: Der Verkehrsfluss kann in Clarholz durch eine neue Kreuzung mit Bahnübergang westlich von Clarholz und der gleichzeitigen Schließung von Bahnübergängen im Ort erheblich verbessert werden. Entsprechende Planungen der Deutschen Bahn existieren bereits.

Nach der amtlichen Verkehrszählung von 2015 …

Einwendung: Es liegen aktuellere Verkehrszählungen vor, die einen Rückgang der Belastung zeigen.

1.3 Streckengestaltung

In besonderem Maße wurde auf die Eingliederung der Straße in Natur und Landschaft geachtet. Die Straße wird so in die Landschaft eingebunden, dass sie in Bezug auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild nicht belastender und störender auswirkt, als dies in sachgerechter Abwägung aller Belange unvermeidbar ist. Die B 64n wird überwiegend geländenah geführt.

Einwendung: Die geplante ortsnahe Umgehungstraße gliedert sich in keiner Weise in das Landschaftsbild ein. Sie verläuft in Dammlage mitten durch die Naherholungsgebiete Blinder Busch in Clarholz und Brock in Herzebrock.

Nur im Bereich der Anschlussstellen an der K 13 und der K 52 sowie im Kreuzungsbereich mit der Bahnstrecke Wiedenbrück–Münster wird die B 64 in Dammlage geführt.

Einwendung: Diese Aussage entspricht in keiner Weise den Planungsunterlagen.

2.4.2 Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse

Prognose-Bezugsfall 4

Einwendung: Der Prognose-Bezugsfall 4 besitzt keinerlei Aussagekraft, da eine Fertigstellung diverser Bauprojekte wie z. B. die OU Warendorf und Beelen bis 2030 unrealistisch ist.

2.4.3 Verbesserung der Verkehrssicherheit

Durch die Wahl des RQ 15,5 mit abwechselnden Überholmöglichkeiten wird eine gute Verkehrsqualität bei hoher Verkehrssicherheit erreicht und in der Trassierung kann der RQ 15,5 gegenüber einer herkömmlichen zweistreifigen Straße dem vorhandenen Gelände besser angepasst werden.

Einwendung: Auf der bestehenden B 64, für die die OU Herzebrock-Clarholz geplant ist, spielen Überholvorgänge nur zwischen den Ortsteilen Herzebrock und Clarholz eine Rolle, wo allerdings kaum Unfälle im Zusammenhang mit Überholmanövern zu verzeichnen sind.

In der OD von Herzebrock-Clarholz sind in den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen eine erhebliche Anzahl von Unfällen eingetreten.

Einwendung: Unfälle sind lediglich im Ortsteil Clarholz and dem ungesicherten Bahnübergang Lindenstraße zu verzeichnen. Für diesen Bereich gibt es bereits eine Planung der Deutsche Bahn Netz AG für einen neuen Bahnübergang an der Einmündung Nordstraße in Verbindung mit einer Schließung bzw. Sicherung der bestehenden Bahnübergänge. Laut Deutsche Bahn Netz AG werden diese Planungen durch Straßen.NRW blockiert.

6.1 Lärmschutzmaßnahmen

Einwendung: Die Lärmschutzberechnungen basieren auf veraltetem Kartenmaterial. Z. B. ist das Seniorenheim an der Beelener/Marienfelder Straße noch nicht eingezeichnet.

UVP-Bericht

5.6.4 Berücksichtigung von Klimaschutzvorgaben gem. § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz

Kommen mehrere Realisierungsmöglichkeiten bei Planung, Auswahl und Durchführung von Investitionen und bei der Beschaffung in Frage, „dann ist in Abwägung mit anderen relevanten Kriterien mit Bezug zum Ziel der jeweiligen Maßnahme solchen der Vorzug zu geben, mit denen das Ziel der Minderung von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) über den gesamten Lebenszyklus der Maßnahme zu den geringsten Kosten erreicht werden kann.“ (§ 13 Abs. 2 KSG).

Einwendung: Der Bau einer neuen Straße, in Dammlage geplant, kann in keinem Fall die Maßnahme mit den geringsten Kosten zur Erreichung der vorgegebenen Ziele sein. Intelligente Verkehrsführung, Tempolimit und Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sind hier zu bevorzugen.

Durch die Inanspruchnahme der Böden können Treibhausgasspeicher geschädigt werden, welches zur Freisetzung von CO2-eq führt. Eine Quantifizierung ist hier nicht möglich, da nicht genau bekannt ist, wie viel organischer Kohlenstoff jeweils in den beanspruchten Böden gespeichert ist.

Einwendung: Keine zulässige Vorgehensweise. Wenn etwas nicht bekannt ist, muss es ermittelt und das Ergebnis in die Berechnung mit eingesetzt werden.

Folgende konkrete Beiträge des Vorhabens mit Blick auf die CO2-Bilanz werden berücksichtigt:
Stauvermeidung
Durch den Neubau der B64n werden die heutigen Verkehrsbehinderungen und damit der umweltbelastende „Stop-and-go-Verkehr“ zu den Verkehrsspitzen im Bereich der Ortsdurchfahrten von Herzebrock und Clarholz beseitigt.

Einwendung: Eine intelligente Verkehrsführung erreicht dieses Ziel mit weniger Kosten und CO2 Emissionen. Durch den demographischen Wandel werden bis 2035 ca. 8 Millionen Arbeitnehmer mehr in Rente gehen als neue nachkommen. Das bedeutet in Summe ca. 20% weniger Pendler. Das Ziel, Verkehrsspitzen zu beseitigen, wird so auf demographische Weise erreicht.

Entlastung des untergeordneten Straßen- und Wegenetzes
Durch den Neubau der B64n wird das örtliche und ortsnahe Straßen- und Wegenetze insbesondere vom Durchgangsverkehr entlastet. Standzeiten insbesondere an Verkehrsregelungseinrichtungen werden hierdurch verringert zu Gunsten des fließenden Verkehrs.

Einwendung: Der Durchgangsverkehr macht nur einen kleinen prozentualen Anteil aus, eine Minderung der Standzeiten ist nicht zu erwarten. Insbesondere durch die Beschränkung der B64n für landwirtschaftliche Fahrzeuge auch zwischen Clarholz und Beelen werden auf den Ausgleichswegen und damit in den Orten mehr Fahrzeuge zu erwarten sein.

Entsiegelungsmaßnahmen
Entsiegelung von Straßen- und Wegerestflächen, Entsiegelung auf dem Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes Gütersloh

Einwendung: Durch die Beschränkung der B64n für den landwirtschaftlichen Verkehr wird ein umfangreiches Ersatzwegenetz zu schaffen sein. Dies bedeutet mehr neue Versiegelung und muss in der Berechnung berücksichtigt werden. Eine Entsiegelung des Militärflughafens ist nicht vorgesehen, dieser wird in den bisher bebauten Bereichen als Gewerbegebiet geplant. Nur bisher nicht bebaute Bereiche sollen der Natur dauerhaft zur Verfügung gestellt werden, von einer „Entsiegelung“ kann also nicht gesprochen werden.

Die Straßenbauverwaltung als Vorhabenträger kommt ihren gesetzlichen Verpflichtungen entsprechend § 13 KSG sowie gem. § 6 KIAnG NRW nach, durch planerische Maßnahmen den Folgen der Treibhausgasemissionen entgegenzuwirken (gesetzliches Berücksichtigungsgebot).
Alternativen wurden objektiv unter Beachtung der bestehenden Richtlinien im Straßenbau im Zuge des Planungsprozesses geprüft und im Rahmen der Möglichkeiten angewendet.

Einwendung: Eine Straße in Dammlage hat mindestens immer die Alternative, ebenerdig gebaut zu werden. Baumaßnahmen für die Errichtung des Damms sind immer die aufwendigere und damit CO2 intensivere Maßnahme.

Die mit dem Vorhaben verbundenen Lebenszyklusemissionen durch den Bau, Betrieb und Unterhaltung der Verkehrsinfrastruktur wurden entsprechend der Methodik der Bundesverkehrswegeplanung (Mottschall und Bergmann 2013) (vgl. Tabelle 63: Spezifische THG-Lebenszyklusemissionen bei der Straßeninfrastruktur) abgeschätzt.
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BMVI (HRSG.): Methodenhandbuch zum Bundesverkehrswegeplan 2020, Stand 2016, Tab. 63

Einwendung: Eine Straße in Dammlage ist nicht vergleichbar mit der einfachen Kategorie „Bundesstraße“. CO2 Emissionen durch die Abtragung von Füllboden an anderer Stelle, den Transport zur Baustelle, das Verdichten des Füllmaterials sowie das Planum für den Endausbau der Böschungen werden hier nicht berücksichtigt. Die angenommenen CO2 Emissionen können somit nicht den zu erwartenden Emissionen entsprechen.

Die spezifische THG-Emissionen in kg CO2-e/m² Straßenoberfläche und Jahr beträgt rd. 395 t CO2-e/m²/Jahr. 2021 betrugen die Treibhausgasemissionen deutschlandweit 762 Mio. t CO2-e/m²/Jahr wovon 148 Mio. t CO2-e/m²/Jahr auf den Verkehrssektor fielen.
Die mit dem Vorhaben verbundenen zusätzlichen Treibhausgasemissionen entsprechen damit rd. 0,001 ‰ der jährlichen Verkehrsemissionen. Insoweit unterstützt das Vorhaben zwar nicht die Ziele der Bundesregierung die Treibhausgasemissionen insgesamt bis 2030 auf 543 Mio. t CO2-e/m²/Jahr zur reduzieren (Klimaschutzprogramm 2030, Umweltbundesamt 2020). Der nachteilige Beitrag ist bezogen auf die Gesamtbelastung aber äußerst gering.

Einwendung: Keine zulässige Argumentation. Mit dieser Argumentation bräuchte kein Bürger mehr Steuern zahlen, da der jeweilige Anteil am Bundeshaushalt zu vernachlässigen ist.

6.1. Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen

Maßnahmen zum Gewässerschutz
Die zu erwartenden Neuversiegelung kann durch Entsiegelungsmöglichkeiten im Zuge nicht mehr benötigter Straßen- und Wegeflächen in einem Umfang von 1,54 ha um ca. 10 % vermindert werden.

Einwendung: Durch die Beschränkung der B64n für landwirtschaftliche Fahrzeuge ist ein umfangreiches Ersatzwegenetz erforderlich, welches eine zusätzliche Versiegelung erfordert. Eine insgesamte Minderung ist somit nicht zu erwarten. Mit freundlichen Grüßen

Katharina Müller
Sprecherin

Markus Witte
Sprecher

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