Windenenergieanlagen – kommunale Windenergieplanung

Einladung von Wibke Brems MdL zur Online-Veranstaltung: 1.000 Meter-Abstand für Windenenergieanlagen in NRW – Welche Auswirkungen hat das neue Gesetz auf die kommunale Windenergieplanung?

Mit:

Andreas Lahme, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei Engemann & Partner und Stv. Vorsitzender im Landesverband für Erneuerbare Energien NRW e.V.

Monika Agatz, Expertin für kommunale Energieplanung

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Dienstag, 17. August 2021, 20.00 – 21.30 Uhr

CDU und FDP haben ein neues Gesetz für Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohnbebauung und Splittersiedlungen über 1.000 Meter verabschiedet. Mit dem Gesetz erschwert die Regierung Laschet den Ausbau der Windenergie in NRW massiv. Ihre eigenen Ausbauziele rücken damit in weite Ferne.

Auf die kommunalen Windenergieplanungen kommen nun neue Fragen und Herausforderungen zu. Denn die Landesregierung schiebt die Verantwortung zur Entscheidung, ob die 1.000 Meter-Regelung angewandt wird, auf die Kommunen ab: Den Kommunen wird laut Gesetz eingeräumt, den 1.000-Meter-Mindestabstand durch die Bauleitplanung außer Kraft setzen zu können. Jedoch zeigt die Erfahrung beispielsweise aus Bayern, dass davon wenig Gebrauch gemacht wird und die Verfahren langwierig sind.

Zusammen mit Fachleuten möchte ich folgende und weitere Fragen klären: In welchen Fällen sind Bebauungspläne für die Genehmigung von Windenergieanlagen notwendig? Welche Auswirkungen gibt es für Kommunen mit Außenbereichssatzungen? Wie soll mit in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplänen umgegangen werden?

In diesem FAQ verlinke ich schon mal Antworten auf die drängendsten Fragen zum neuen Gesetz.

Die Einladung darf gerne an Interessierte gestreut werden.

Dienstag
17.08.2021
20:00 - 21:30 Uhr
online
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