Naturschutz / Hochwasserschutz

Der Klimawandel hat tiefgreifende und weitreichende Auswirkungen auf unsere Umwelt, unsere Gesundheit und unsere Wirtschaft. Zu den erwartbaren Auswirkungen gehören:

  • Erhöhte Temperaturen: Globale und lokale Temperaturanstiege führen zu häufigeren und intensiveren Hitzewellen.
  • Veränderte Niederschlagsmuster: Extremere Wetterereignisse wie Starkregen und Dürren treten häufiger auf. Beides schadet der Landwirtschaft, gefährdet aber auch unsere
    Trinkwasserverfügbarkeit und steigert das Hochwasserrisiko.
  • Verlust der Biodiversität: Viele Tier- und Pflanzenarten sind vom Aussterben bedroht, da sie sich nicht schnell genug an die veränderten Bedingungen anpassen können.
  • Gesundheitsrisiken: Die Ausbreitung von Krankheiten und gesundheitlichen Beschwerden wie Atemwegserkrankungen nimmt zu.; z.B. von Mücken/Zecken
RCP-Szenarien – Representative Concentration Pathways (Erläuterung)

In vielen Tools lassen sich mittlerweile die RCP-Szenarien des Weltklimarats (IPCC) auswählen.
Das sind repräsentative Konzentrationspfade. Vereinfacht lassen sich folgende Anhaltspunkte
festhalten: Bei dem Szenario RCP8.5 (die Zahl gibt die durch die Treibhausgase zusätzlich
absorbierte Energie in Watt/m² Erdoberfläche an) beträgt der Temperaturanstieg bis zum Jahr
2100 etwa 4,8 °C im Vergleich zum vorindustriellen Zustand. Im mittleren Szenario RCP4.5
erreicht die Erwärmung 2,6 °C. Bei dem Szenario RCP2.6 bleibt der mittlere globale
Temperaturanstieg des Modells dagegen unter dem 2-Grad-Ziel. Der angenommene
Temperaturanstieg gilt für den globalen Durchschnitt, an Land ist meist mit dem doppelten zu
rechnen.

  • Starkregenereignisse wie zuletzt das Hochwasser 2023
  • Lange trockene Phasen (z.B. Frühjahr 2025 / Sommer 2018)
  • Starke Ausbreitung von „Schädlingen“, wie z.B. dem Eichenprozessionsspinner (ursprünglich heimisch in Südeuropa, verbreitet sich hier prima durch ausfallende Winter mit wärmeren Temperaturen)
  • Baumsterben durch Dürre bedingten Trockenstress

Klimafolgenanpassung:
Was wir wollen, um die Auswirkungen des Klimawandels hier im Ort abzufangen

Ja, auch hier in einem kleinen Ort mit viel Grün drumherum ist das wichtig. Die Schaffung und Erhaltung von Grünflächen in städtischen Gebieten trägt wesentlich zur Verbesserung der Luftqualität und zur Verringerung der baulichen Wärmeinseln bei. Jeder weiß, wieviel angenehmer es ist, im Sommer unter einem Baum zu sitzen anstelle unter einer Markise vor der Hauswand.

Bäume und Pflanzen absorbieren Kohlendioxid, filtern Schadstoffe aus der Luft und bieten Lebensraum für Tiere. Sie verschönern das Ortsbild und steigern unsere Lebensqualität. Um das zu erreichen, sind sinnvolle Bebauungspläne zu entwickeln, in denen genügend Flächen für Stadtgrün vorgesehen wird.

Versiegelte Flächen wie Beton- und Asphaltflächen verhindern das Eindringen von Regenwasser in den Boden und tragen zur Überhitzung und Überschwemmungen bei Starkregen bei. Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz ist eine Landgemeinde von 79,28 km² und hat einen eher geringen Bodenversiegelungsgrad. Lt. Klimaatlas NRW liegt er bei ca. 8,5%. Jedoch gibt es auch in den Ortskernen und Baugebieten Bereiche, die aufgrund von Versiegelung an Hitze- oder Starkregentagen kritisch zu sehen sind.

So weist der Klimaatlas NRW schon jetzt Siedlungsbereiche mit einer ungünstigen thermischen Situation (rot) aus. Hier mal ein Kartenausschnitt aus Herzebrock.

Würde sich die Temperatur bis zum Jahr 2050 um 1°C erhöhen, vergrößern sich die Gebiete mit einer ungünstigen thermischen Situation. Teilbereiche weisen dann bereits auch eine sehr ungünstige thermische Situation aus.

Möglichst minimale Versiegelungen und die Wiederbegrünung von Flächen fördert das Bodenleben, die Biodiversität kann erhöht und die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens verbessert werden. Entsiegelte Flächen bieten zudem neue Möglichkeiten für Stadtgrün und Erholungsräume.

Um möglichst viel Boden unversiegelt zu belassen, müssen wir die Bebauungspläne anpassen, um
Nachverdichtung und mehr Wohnraum auf gleichem Grundriss zuzulassen. Das gilt auch für das Industriegebiet, in dem der Platz begrenzt ist. Betriebe müssen weiterhin gute Standortbedingungen zur Verfügung gestellt werden. Ein möglicher Ansatz wäre aber vielleicht über die vielfach vorhandenen Flächenparkplätze gegeben.

Eine Schwammstadt ist ein Konzept, bei dem bebaute Gebiete so gestaltet werden, dass sie
Regenwasser besser aufnehmen, speichern und wiederverwerten können. Durch den Bau von
Regenwasser-speichern, die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie die Anlage von Versickerungsflächen kann überschüssiges Wasser aufgefangen und zur Bewässerung der Grünflächen oder zur Kühlung von Gebäuden genutzt werden. Dies hilft, Überschwemmungen zu verhindern und das Mikroklima im Ort zu verbessern. Es schützt gleichzeitig vor Hochwasser und entlastet das Klärwerk und flussabwärts liegende Gebiete

Der Ausbau erneuerbarer Energien ist ein zentraler Baustein des Klimaschutzes. Das Land NRW hat eine PV-Pflicht für Neubauten ab 2025 beschlossen, was wir sehr begrüßen. Ebenso unterstützen wir die Planungen der Gemeinde zu Freiflächen PV-Anlagen und der bestmöglichen Flächenausnutzung für Windkraft. Bestmöglich bedeutet hier nicht „überall“, sondern maximal verträglich.

die folgenden Ziffern beziehen sich auf die Nummern im Klimaschutzkonzept der Gemeinde. Hier verlinke ich zu unserer Aufbereitung des Konzepts:

  • 2.1 bis 2.6 Klimaneutralität bei kommunalen Neubauten und Sanierung kommunaler Altbauten
  • 5.5 Öffentlichkeitsarbeit und Beratung zum Klimaschutz
  • 2.15 Sparsame und insektenfreundliche Straßenbeleuchtung
  • 2.12 Klimafreundliche Mobilität

Investitionen im Bausektor und Infrastruktur sind immer langfristig und müssen deshalb gerade jetzt Richtung Klimaneutralität gedacht und umgesetzt werden, da wir 2045 klimaneutral sein wollen.

Um den Klimaschutz langfristig erfolgreich zu gestalten, ist es wichtig, unser aller Bewusstsein für nachhaltiges Leben zu schärfen.
Bildungsprogramme, Workshops und Veranstaltungen zum Thema Umwelt- und Klimaschutz können dabei helfen, das Wissen über nachhaltige Praktiken zu erweitern und die Bereitschaft zur Verhaltensänderung zu erhöhen.

In Kindergärten und Grundschulen wird meist schon viel über Umweltschutz geredet und es gibt häufig Projekte zum Thema. Das ist gut und wichtig. Um auch die Jugend für den Klimaschutz zu sensibilisieren und zu mobilisieren, verfolgen wir verschiedene Ansätze:

  • Partizipation: Junge Menschen müssen in Klimaschutzprojekte und Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
  • Bewusstsein schaffen: Wir führen Kampagnen und Workshops zur Aufklärung über die Folgen des Klimawandels und die Bedeutung des persönlichen Handelns durch.
  • Vorbildfunktion: Wir leben nachhaltige Praktiken im Alltag vor und präsentieren positive Beispiele.

Der dringende Handlungsbedarf im Klimaschutz lässt sich durch mehrere schlagkräftigen Argumente untermauern:

  • Verhinderung irreversibler Schäden: Schnelles Handeln ist erforderlich, um irreversible Schäden in unserem Ort und an unserem Planeten zu vermeiden.
  • Wirtschaftliche Vorteile: Investitionen in nachhaltige Technologien und erneuerbare Energien
    • schaffen Arbeitsplätze und fördern das Wirtschaftswachstum
    • senken die privaten Ausgaben für Energie
  • Gesundheitsschutz: Reduktion von Schadstoffen und Treibhausgasen verbessert die Luftqualität und reduziert gesundheitliche Risiken.
  • Erhalt der Lebensgrundlagen: Der Schutz der natürlichen Ressourcen sichert die Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen.
    siehe auch Bereiche >> Grundwasser << und >> Landwirtschaft <<

Zusammengefasst ist aktiver Klimaschutz / Nachhaltigkeit eine dringende Notwendigkeit. Und ja, das ist manchmal unbequem.
Das Argument, dass Deutschland ja nur 3% weltweit zum CO2-Ausstoß beiträgt, ist keines. Denn auch Deutschland hat das Pariser Klimaschutzabkommen unterzeichnet. Gemäß diesem wird jedem Land ein nationales CO2 Budget „zugestanden“, welches unter Berücksichtigung der historischen Emissionen und bisherigen Entwicklung ermittelt wurde.
https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2016_2020/2020_Umweltgutachten_Kap_02_Pariser_Klimaziele.html

Wenn jede einzelne von uns nur etwas tut, ist das ein großer Schritt. Tun wir ihn für die Zukunft unserer Kinder und Enkel, damit sie auch ein lebenswertes Leben haben werden.

Quellen

https://www.klimaatlas.nrw.de/klima-nrw-pluskarte
https://bildungsserver.hamburg.de/themenschwerpunkte/klimawandel-und-klimafolgen/klimawandel/rcp-szenarien-745656
https://www.gruen-in-die-stadt.de/schwammstadt

Trockene Füße für Alle! Macht den Axtbach fit für den Hochwasserschutz
Ohne Wasser kein Leben! Saubere Flüsse und sauberes Trinkwasser

Mit zunehmenden Klimawandel werden extreme Wetterereignisse häufiger auftreten. Das hat auch Einfluss auf den Hochwasserschutz in unserer Gemeinde. Ein Blick auf die Hochwasserrisikokarten zeigt, das insbesondere das Gebiet der Ems und des Axtbach betroffen sind.

In der Hochwasserrisikomanagementplanung NRW gibt es einen „Kommunensteckbrief Herzebrock-Clarholz“.

Hier ist z.B. ausgewiesen, das die Gemeinde Herzebrock-Clarholz bis zum Jahr 2021 ein integriertes Hochwasserschutzkonzept für den Bereich des Axtbaches aufstellen soll. Weiterhin ist ausgewiesen, das die Landwirtschaft zur Sensibilisierung über Maßnahmen zur Vermeidung von Hochwasserrisiken informiert werden soll. Flächen mit minimaler Bodenbearbeitung können deutlich mehr Wasser aufnehmen.

Den ausführlichen Kommunensteckbrief findet ihr hier:

https://www.flussgebiete.nrw.de/system/files/atoms/files/hwrm_nrw_steckbrief_herzebrock-clarholz.pdf

Da aber nur im Bereich des Axtbaches betroffene Einwohner ausgewiesen sind, möchten wir uns auch nur hierauf konzentrieren. Betrachtet man den Axtbach, sind auch Maßnahmen der Stadt Oelde wichtig und haben Einfluss auf die Hochwassersituation in Herzebrock-Clarholz. Hier sei in diesem Zusammenhang allerdings erwähnt, dass die Stadt Oelde bereits fünf Hochwasserrückhaltebecken sowie innerörtlich Gewässerausbaumaßnahmen durchgeführt hat. Die letzten Maßnahmen erfolgten am Maibach und wurden 2022 abgeschlossen.

Seitens der Gemeinde Herzebrock-Clarholz gibt es folgende Initiativen.

Aus dem Jahr 2018 existiert eine Planung zur ökologischen Verbesserung des Axtbaches, die auch der Verbesserung des Hochwasserschutzes dienen soll.

Das diese Maßnahme noch nicht umgesetzt ist, liegt an der fehlenden Flächenverfügbarkeit. Wir sehen auch auf absehbare Zeit keine Bereitschaft der Eigentümer*innen, Flächen für diese Maßnahme abzugeben. Weiterhin bemängeln wir, dass diese Maßnahme sehr nah an der Wohnbebauung durchgeführt werden soll. Hochwasserschutzmaßnahmen sollten eher in größerer Entfernung erfolgen, nicht in Siedlungsnähe.

Eine weitere Initiative liegt im Projekt „Interkommunale Zusammenarbeit- Smarter Hochwasserschutz Axtbach“.  Die Idee des Projektes „Smarter Hochwasserschutz am Axtbach“ ist es, nach einer Analyse an aussagekräftigen Stellen Sensortechnik zu installieren, um Auskunft über Pegelstände, Niederschlagsmengen und Bodenfeuchte zu erlangen. Das Programm sei in der Lage, in Echtzeit die Niederschlagsmengen zu berechnen und entsprechende Prognose vorzustellen. Auch sollen Simulationen der Entwicklung des Hochwassers und die Auswirkung von Schutzmaßnahmen möglich sein. Dieses Projekt werden wir auch weiterhin unterstützen. Das ist sicherlich ein weiterer Baustein für den Hochwassermanagementplan. Allerdings werden hierdurch keine Retentionsräume geschaffen. Die tatsächliche Hochwassersituation für die Bürgerinnen und Bürger verbessert sich also hierdurch eher nicht, sondern eher der zeitliche Ablauf der erforderlichen Hochwassermaßnahmen.  Wir möchten hier noch einmal auf die konkrete Maßnahmenplanung aus dem Kommunensteckbrief Herzebrock-Clarholz verweisen.

Die Maßnahmenplanung aus der Hochwasserrisikomanagementplanung NRW werden wir weiterhin aktiv politisch begleiten. Insbesondere die Maßnahmen, die in der Zuständigkeit der Gemeindeverwaltung Herzebrock-Clarholz liegen, sollten konsequent umgesetzt und nicht verzögert werden.

Die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einfordern. Die WRRL ist in Deutschland verankert im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), in der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV) und in der Grundwasserverordnung (GrwV). Insbesondere müssen hier gemeindeeigene Flächen am Axtbach für entsprechende Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Durch Renaturierungen mit Schaffung von Sekundärauen bei Strahlursprüngen (Laufveränderungen) und Trittsteinen werden Retentionsräume für den Hochwasserfall geschaffen. Durch Laufverlängerungen und einer damit verzögerten „Abflusszeit“ wird das Wasser länger in der Fläche gehalten und reichert somit auch die Grundwasserneubildung an.

Noch immer gibt es eine Differenz zwischen den ermittelten und ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten. Im nächsten Monitoring möchten wir uns dafür einsetzen, diese Differenzen weiter zu verringern.

Wir priorisieren den natürlichen Hochwasserschutz vor dem technischen Hochwasserschutz. Intakte Flussauen mit Retentionsflächen für den Hochwasserschutz schafft intakte Gewässerlebensräume für Tiere, Pflanzen und Menschen.

Entsprechende Fördermittel für derartige Projekte sind ausreichend vorhanden. Sei es durch das Programm „Lebendige Gewässer“ auf NRW-Ebene oder auch durch das „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ im Bund.

Quellen

https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.xhtml
https://www.umwelt.nrw.de/themen/umwelt/umwelt-und-wasser/gewaesser/hochwasser
https://www.flussgebiete.nrw.de
https://www.kreis-guetersloh.de/themen/wasser/hochwasser
Schriftverkehr mit dem Kreis Warendorf im Ratsinfosystem H-Cl

Intakte Natur ist Voraussetzung für eine krisenfeste Gesellschaft

Wir Menschen sind von einer intakten und vielfältigen Natur abhängig: Wälder, Moore und Flussauen tragen zu Klimaschutz und Klimaanpassung bei. Insekten sind wesentlich für die natürliche Bestäubung und damit für die Lebensmittelproduktion. Naturräume brauchen wir zur Erholung. Stadtnatur trägt zur Abkühlung in heißen Sommern und zu guter Luft bei. Naturschutzgebiete, extensive und naturverträgliche Landwirtschaft und sonstige grüne Infrastruktur sorgen für die Sauberkeit von Flüssen, Grundwasser und damit auch der Meere. Unsere Meere versorgen uns durch komplexe Nahrungsketten mit Fisch und Meeresfrüchten. Die Natur liefert Wirkstoffe, die wir zur Bekämpfung von Krankheiten benötigen. Und das sind nur einige Beispiele.

Wenn diese und andere Naturleistungen („Ökosystem-Dienstleistungen“) ausfallen oder beeinträchtigt werden, kann dies unsere Lebensgrundlagen in Gefahr bringen. Denn viele dieser Leistungen können nicht durch Ersatzmaßnahmen der Menschen kompensiert werden. Mit der Zerstörung von Ökosystemen und dem Verlust biologischer Vielfalt schaden wir uns also letztlich selbst. Der Naturschutz ist im Bundesnaturschutzgesetz und im Landesnaturschutzgesetz geregelt. Auch die Bundesartenschutzverordnung und die Bundeskompensationsverordnung sind zu beachten. Weiterhin gibt es die Biodiversitätsstrategie des Bundes und des Landes. Als zentraler Baustein der EU Biodiversitätsstrategie 2030 ist die europäische Verordnung über die Wiederherstellung der Natur am 18.08.2024 in Kraft getreten. Die Verordnung enthält verbindliche Vorgaben und Ziele, die für die Mitgliedstaaten direkt und unmittelbar verpflichtend sind.

Für Herzebrock-Clarholz sind bereits Flächen und Gebiete im Biotopkataster des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima erfasst und mit Entwicklungszielen versehen worden. Die im Biotopkataster NRW aus gewiesenen Gebiete sind Vorranggebiete gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 1 ROG. Durch die Abgrenzung der Flächen werden sie in ihrer Bedeutung für den regionalen und landesweiten Biotopverbund damit zumindest gegenüber raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen gesichert, bevor eine Unterschutzstellung im Rahmen der Landschaftsplanung erfolgt.

Im Nachfolgenden haben wir für das Biotopkataster, das Alleen-Kataster, Gebiete für den Schutz der Natur und den Biotopverbund die bereits vorhanden

Die Axtbachaltarme (BK-4115-067, oben schwarz markiert) südwestlich von Herzebrock sind die letzten Relikte des natürlichen Axtbachverlaufs und sollen als Refugiallebensraum für gewässer- bzw auentypische Lebensgemeinschaften in ausgeräumter Agrarlandschaft geschützt und erhalten bleiben.

Die ausführlichen Informationen erhaltet ihr hier.
https://www.naturschutzinformationen.nrw.de/objektreports/7660100/BK-4115-067.html

Alleen gliedern und beleben den Landschaftsraum. Sie dienen in erster Linie der Pflege des Landschaftsbildes, und sie steigern die Attraktivität der Kulturlandschaft. Darüber hinaus erfüllen sie kleinklimatische Funktionen und Lebensraum für Tiere und Pflanzen und tragen somit zum Schutz der Natur bei.

Einen Überblick über die Alleen in Herzebrock-Clarholz erhaltet ihr hier.

Hier die Allee AL-GT-0012 an der Brocker Straße (in der Übersicht schwarz markiert).

Foto Martina Deinert, Kulturlandschaft, Sundern Samtholz Brock

Der Biotopverbund ist ein Netzwerk aus verschiedenen Lebensräumen und kleinen Biotopen, wie Wiesen, Hecken, Teiche oder Wälder, die miteinander verbunden sind. So können Tiere und Pflanzen sich leichter bewegen, vermehren und ihre Lebensräume nutzen. Wenn die Lebensräume nur isoliert existieren, können Tiere und Pflanzen Schwierigkeiten haben, sich auszubreiten oder genetisch zu diversifizieren. Das kann dazu führen, dass Arten aussterben oder weniger widerstandsfähig werden. Ein gut funktionierender Biotopverbund sorgt also dafür, dass die Natur lebendig bleibt, die Tier- und Pflanzenarten geschützt werden und das ökologische Gleichgewicht erhalten bleibt.

Einen Überblick über den Biotopverbund in Herzebrock-Clarholz erhaltet ihr hier.

Die Axtbachaue (VB-DT-GT-4015-0028 oben schwarz markiert) mit dem Axtbach und den umliegenden zumeist landwirtschaftlichen Flächen der früheren Überflutungsaue ist traditioneller und wichtiger Lebensraum vieler Tier- und Pflanzenarten wie dem Kiebitz oder dem Eisvogel.

Die ausführlichen Informationen erhaltet ihr hier.
https://www.naturschutzinformationen.nrw.de/objektreports/7690510/VB-DT-GT-4015-0028.html

Gebiete für den Schutz der Natur sind spezielle Flächen, die besonders wertvoll für die Umwelt, Tier- und Pflanzenwelt sind. Im Unterschied zum Biotopverbund sind die Schutzgebiete einzelne, größere Flächen, die besonders geschützt werden, während der Biotopverbund ein Netzwerk aus verschiedenen, meist kleineren Lebensräumen ist, die miteinander verbunden sind.

Einen Überblick über die BSN-Gebiete in Herzebrock-Clarholz erhaltet ihr hier.

Seit der Fassung des Landesnaturschutzgesetzes NRW vom 25.11.2016 sind die Kreise verpflichtet, einen Landschaftsplan zu erstellen.

Der Landschaftsplan ist das zentrale Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege, beginnend mit der Analyse und Bewertung des Naturhaushaltes im betreffenden Plangebiet.

Das Ziel des Landschaftsplanes ist der Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft. Dies geschieht durch die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmälern, allerdings nur auf Flächen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne.

Damit trägt die Landschaftsplanung zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie bei. Diese

Umsetzung erfolgt überwiegend durch eine Angebotsplanung, bei der in den Landschaftsräumen mit jeweils definierten Maßnahmen der Zustand von Natur und Landschaft verbessert werden soll.

Gründe, aktiv zu werden

  • Bereits einfache Maßnahmen (z.B. Blühstreifen, Wildblumenwiesen) leisten wichtige Beiträge zur Förderung der Biodiversität.
  • Die Anreicherung mit gliedernden und belebenden Elementen (z.B. Hecken, Baumreihen, Streuobstwiesen) macht die Landschaft widerstandsfähiger gegen den Klimawandel.
  • Flächeneigentümer können die im Rahmen der kooperativen Landschaftsplanung entwickelten Maßnahmen freiwillig und durch Förderung des Landes NRW und/oder der EU realisieren.
  • Grundsätzlich werden wir uns dafür einsetzen, dass jede Maßnahme nur im Einvernehmen mit den Betroffenen durchgeführt wird.

Ein Landschaftsplan ermöglicht also langfristige Planung im Natur- und Umweltschutz und sichert so die Vielfalt der bäuerlichen Kulturlandschaft. Sie kann auf diese Weise als Lebensraum für Tiere und Pflanzen dienen, aber auch als Erholungsstätte für die Bürgerinnen und Bürger. Deshalb ist es auch für Herzebrock-Clarholz erforderlich einen Landschaftsplan zu erstellen, damit unsere Gemeinde auch in Zukunft lebenswert bleibt.

Mögliche Förderungen findet ihr hier
https://www.bfn.de/foerderprogramme-und-titel-des-bfn
Aber auch mit anderen Stakeholdern lässt sich etwas umsetzen, z.B. die Kooperation Rewe-Nabu.
https://www.nabu.de/spenden-und-mitmachen/fuer-unternehmen/kooperationspartner/12437.html

Quellen

https://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/karten/bk
https://www.bmuv.de
https://www.bfn.de
https://www.lanuk.nrw.de
https://kulturlandschaft-ssb.de

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