Nachvollziehbarkeit von Protokolländerungen

Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung:
Änderung des Verfahrens bei Korrekturen von Niederschriften

Sehr geehrter Bürgermeister Diethelm,

wir beantragen zur Transparenz von Protokollen folgende Punkte zu ändern:

Antrag
Über Korrekturwünsche zu in der Niederschrift falsch erfassten Aussagen erfolgt keine Abstimmung des Gremiums, sondern es wird direkt nach Satz (6) von §25 (neu §21 Satz (7))  gehandelt.

Begründung: es kann nicht sein, dass ein Gremium entscheidet, dass eine nötige Korrektur nicht vorgenommen wird.

§ 25 (neu 21) der Geschäftsordnung wird wie folgt ergänzt:
(7 [neu 8]) Im Originalprotokoll wird die zu korrigierende Stelle sichtbar markiert und mit einem Hinweis zur Korrektur versehen. Die korrigierte Textstelle wird als Anhang/Anlage dem Originalprotokoll hinzugefügt.

Begründung
Man muss beim Lesen von Protokollen davon ausgehen können, dass die Dokumentation richtig ist – man kann nicht voraussetzen, dass Jemand das nachfolgende Protokoll liest, um dort nach eventuellen Änderungen zu suchen.

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