Was ist die Wasserrahmenrichtlinie?
Warum ist sie gut und wichtig?
Was bedeutet das für die Gewässer im Gemeindegebiet?
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie, eine Mammutaufgabe
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) gilt seit dem Jahr 2000. Ihr Ziel ist, die Grundwasserkör-per in einen guten chemischen und mengenmäßigen Zustand zu bringen und die Oberflächenwasserkörper in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu bringen. Ursprünglich war vorgesehen, die Ziele bis zum Jahr 2015 zu erreichen. Mittlerweile befinden wir uns jedoch schon im 3. Bewirtschaftungsplan (2022-2027) und der 4. Bewirtschaftungsplan ist in Vorbereitung. Allerdings existiert mit dem 3. Bewirtschaftungs-plan zum ersten Mal eine Vollplanung. Das bedeutet, dass mit der Umsetzung aller Maßnahmen aus dem 3. Bewirtschaftungsplan die Ziele erreicht sein werden.
Herzebrock- Clarholz verfügt über 7 sogenannte berichtspflichtige Oberflächengewässer.

Bis auf den Südlichen Talgraben sind alle Oberflächenfließkörper als HWMB (erheblich veränderter natürlicher Oberflächenfließkörper) ausgewiesen. Beim Südlichen Talgraben handelt es sich um ein AWB (künstlich angelegtes) Gewässer. Die Kernprobleme der Gewässer liegen in den erheblichen Defiziten in der Gewässerstruktur infolge des Ausbaus der Fließgewässer sowie der mangelnden Durchgängigkeit, hervorgerufen durch Gewässerbegradigung und Querbauwerke, z. B. zur Wasserkraftnutzung. Hinzu kommen stoffliche Belastungen infolge diffuser und punktueller Einträge in die Oberflächengewässer (Nährstoffe, vereinzelt PBSM und Metalle). Stauhaltung und mangelnde Beschattung führen in Kombination mit dem großen Nährstoffdargebot häufig zu Sekundäreffekten, wie starken Schwankungen in Sauerstoffgehalten und pH-Wert, die eine zusätzliche Belastung für die Gewässerorganismen darstellen.
Die Zustandsdaten aus dem 3.Bewirtschaftungsplan könnt ihr hier einsehen.


Die konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturen basieren auf dem Strahlursprungs- und Trittsteinkonzept. Mit der Nummer 71 (Trittstein) erfolgen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensräume im vorhandenen Gewässer. Mit der Nummer 72 (Strahlursprung) erfolgen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensräume im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung. Mit der Nummer 69 erfolgen Maßnahmen zur Herstellung/Verbesserung der linearen Durchgängigkeit an Staustufen/Flusssperren, Abstürzen, Durchlässen und sonstigen wasserbaulichen Anlagen. Es wird nur das Gebiet von Herzebrock-Clarholz betrachtet.
Ausgangsbereich der Strahlwirkung ist ein naturnaher Gewässerabschnitt, der Strahlursprung, der sich durch eine dem Gewässertyp entsprechende stabile, arten- und individuenreiche Biozönose auszeichnet, sich selbst also in sehr gutem oder gutem Zustand befindet. In Abhängigkeit vom Gewässertyp muss der Strahlursprung eine Mindestlänge haben bzw. diese Länge muss über die Maßnahmenplanung gesichert werden. Der sich anschließende Strahlweg ist die Gewässerstrecke, auf der sich Organismen vom Strahlursprung ausgehend passiv oder aktiv fortbewegen. Besiedlung ist hier in der Regel nicht möglich, es findet lediglich eine Migration statt. Trittsteine, also kleine, strukturreiche Gewässerabschnitte mit guten Habitateigenschaften, können zumindest zeitweise besiedelt werden und verlängern so den Strahlweg.

2008/09 Maßnahme SU Nordrheda-Kalthoff
In Nordrheda bei Station 322+300 wurde 2008/09 ein Strahlursprung in Form eines neuen Gerinnes für die Ems mit einer Länge von ca. 470 m hergestellt. Der Altlauf der Ems blieb dabei für den Hochwasserabfluss erhalten. Hier erhält der Fluss seinen natürlichen, mäandrierenden Verlauf zurück.

2008 Maßnahme Sohlgleite Hüttinghausen
Die Stauanlage Hüttinghausen Ems an der L 806, Marienfelder Str. ist 2008 durch eine Sohlgleite ersetzt worden. Hiermit wurde die nötige Durchwanderbarkeit der Ems an dieser Stelle für Fische und Makrozoobenthos hergestellt. Mittlerweile wurde die Brücke an dieser Stelle erneuert und die Stauanlage wurde entfernt.



Am Axtbach sind 4 Maßnahmen mit Trittsteinen (grün) geplant und 5 Maßnahmen mit Laufveränderungen (blau). Je nach Flächenverfügbarkeit lassen sich die Maßnahmen aber auch noch tauschen. Auch für die Durchgängigkeit müssen noch Maßnahmen durchgeführt werden. Für alle Maßnahmen gilt der Status: „Nicht begonnen – in Vorbereitung“. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist bis zum Jahr 2033 ausgewiesen.


Am Maibach sind 2 Maßnahmen im vorhandenen Profil (grün) geplant und 2 Maßnahmen mit Laufveränderungen (blau). Für alle Maßnahmen gilt der Status: „Nicht begonnen – in Vorbereitung“. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist bis zum Jahr 2027 ausgewiesen.


Für Herzebrock-Clarholz ist die Maßnahme am Flütbach nicht farblich markiert. Für alle Maßnahmen gilt der Status: „Nicht begonnen – in Vorbereitung“. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist jedoch auch bis zum Jahr 2027 ausgewiesen.


An der Ems sind 6 Maßnahmen im vorhandenen Profil (grün) geplant und 6 Maßnahmen mit Laufveränderungen (blau). Je nach Flächenverfügbarkeit lassen sich die Maßnahmen aber auch noch tauschen. Auch für die Durchgängigkeit müssen noch Maßnahmen durchgeführt werden. Für alle Maßnahmen gilt der Status: „Nicht begonnen – in Vorbereitung“. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist bis zum Jahr 2039 ausgewiesen.


Am Ruthenbach sind 4 Maßnahmen im vorhandenen Profil (grün) geplant und 4 Maßnahmen mit Laufveränderungen (blau). Je nach Flächenverfügbarkeit lassen sich die Maßnahmen aber auch noch tauschen. Auch für die Durchgängigkeit müssen noch Maßnahmen durchgeführt werden. Der Bereich von der Groppeler Str. bis zur Mündung in die Ems ist noch nicht überplant. Für alle Maßnahmen gilt der Status: „Nicht begonnen – in Vorbereitung“. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist bis zum Jahr 2039 ausgewiesen.


Am Südlichen Talgraben sind 3 Maßnahmen im vorhandenen Profil (grün) geplant und 3 Maßnahmen mit Laufveränderungen (blau). Auch für die Durchgängigkeit müssen noch Maßnahmen durchgeführt werden Für alle Maßnahmen gilt der Status: „Nicht begonnen – in Vorbereitung“. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist bis zum Jahr 2039 ausgewiesen.


Am Poggenbach sind 5 Maßnahmen im vorhandenen Profil (grün) geplant und 6 Maßnahmen mit Laufveränderungen (blau). Je nach Flächenverfügbarkeit lassen sich die Maßnahmen aber auch noch tauschen. Auch für die Durchgängigkeit müssen noch Maßnahmen durchgeführt werden. Für alle Maßnahmen gilt der Status: „Nicht begonnen – in Vorbereitung“. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist bis zum Jahr 2033 ausgewiesen.
Die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Bereich der Fließgewässer ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Aber nur wer gut informiert ist und weiß, wo und was geplant ist, kann auch mitwirken.
Das Nadelöhr ist die Flächenverfügbarkeit, die auf Freiwilligkeit basiert. Aber immer mehr Eigentümer entwickeln eine Bereitschaft dafür, ihre Flächen für derartige Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.
Im Jahr 2024 ist es uns mehr durch Zufall gelungen, ein landwirtschaftliches Grundstück am Ruthenbach an den Kreis Gütersloh zu vermitteln. Hier wird nun eine weitere Renaturierung geplant. Es ist wie ein großes Puzzle. Stück für Stück lässt sich dieses Puzzle fertigstellen.
Wir werden das auch weiterhin aktiv politisch begleiten, um der Fertigstellung immer näher zu kommen. Habt ihr Fragen oder Anregungen? Dann sprecht uns gerne an.
Herzebrock-Clarholz ist hauptsächlich von 2 Grundwasserkörpern betroffen. Im südlichen Bereich ist das die Nummer 3-11, im nördlichen Bereich ist das die Nummer 3-07. Lediglich im Bereich Pixel ragt der Grundwasserkörper 3-08 in das Gemeindegebiet hinein. Wir möchten uns auf die Nummern 3-07 und 3-11 beschränken.

Der mengenmäßige Zustand ist also bereits erreicht. Lediglich für den chemischen Zustand gibt es noch Handlungsbedarf. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen.
Niederung der Oberen Ems (Beelen / Harsewinkel)

Hier die entsprechenden Kartenausschnitte. Die mengenmäßigen Zustände sind alle im grünen Bereich.



Der chemische Zustand wird für 3-07 und 3-08 wahrscheinlich auch bis 2027 nicht erreicht werden.

Im Bereich des Grundwassers ist bereits viel erreicht worden in Herzebrock-Clarholz. Das ist insbesondere der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu verdanken. Sicherlich wird das unterstützt durch die Durchlässigkeit der Böden. Aufgrund der zunehmenden Extremwetterlagen wird es aber immer wichtiger werden, die Regenmengen in die Tiefen des Grundwassers zu bekommen, anstatt in den Abfluss und letztendlich in die Nordsee. Landschaftswasserhaushalt zwischen Dürre und Starkregen wird hier die zukünftige Herausforderung sein.
Innerorts sollte deshalb auch das Thema Schwammstadt Berücksichtigung finden.

Der chemische Zustand muss im nördlichen Teil von Herzebrock-Clarholz weiter verbessert werden. Allerdings gibt es hier schon sehr viele flankierende Gesetze und Verordnungen. Auch freiwillige Wasserkooperationen sind sehr hilfreich und ließen sich bei Bedarf ja noch ausweiten. Zur Ehrlichkeit gehört auch, dass Grundwasserkörper sehr träge reagieren. Verbesserungen in den oberen Bodenschichten machen sich erst nach längerer Zeit im Grundwasser bemerkbar.
Quellen
https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.xhtml
https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-5/dezernat-54/wasserrahmenrichtlinie-wrrl
https://www.flussgebiete.nrw.de
https://www.kreis-guetersloh.de/themen/wasser/renaturierung-von-fliessgewaesser-umsetzung-eg-wasserrahmenrichtlinie