Fahrradzone Ortskern

Antrag zur Errichtung einer Fahrradzone im Ortskern Herzebrock

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Diethelm,

hiermit erhalten Sie unseren Antrag auf Errichtung einer Fahrradzone im Ortskern von Herzebrock mit der Bitte um Weiterleitung in den entsprechenden Ausschuss zur Beratung / Beschlussfassung.
Die Zone soll den gesamten Bereich rechtsseitig (Fahrtrichtung B64) der Gildestraße in südliche Richtung bis zur B64 und westliche Richtung bis zum Weißen Venn umfassen. (s. Skizze)

Begründung:
Seit Jahren sind die beiden Themen „Aufenthaltsqualität“ und „Parkplätze im Ortskern“ Gegenstand zahlreicher Anträge, Konzepte und anschließender Diskussionen. Diesen Bereich durch die Einrichtung einer Fahrradzone, ausdrücklich mit Freigabe für KFZ, für Fahrradfahrer attraktiver zu machen, wird ein Gewinn für alle Arten der Mobilität ebenso wie für die Aufenthaltsqualität sein.

Durch die Einrichtung einer Fahrradzone werden sich mehr Menschen motiviert und im Ortskern mit dem Rad willkommen fühlen. Jede*r Rad fahrende, die/der auf das Auto verzichtet, „schafft“ einen freien PKW-Parkplatz, für Menschen, die auf das Auto angewiesen sind.
Die zunehmend alternde Bevölkerung gerade aus den Außenbezirken wird häufiger mit dem PKW in den Ortskern fahren. Eine Überlastung und damit einhergehende Verringerung der Aufenthaltsqualität sind vorprogrammiert, eine Meidung der Einkaufsstätten im Ortskern eine reale Bedrohung für den Einzelhandel.

In einer Fahrradzone mit KFZ-Freigabe können beide Verkehrsteilnehmer den Straßenraum nutzen. Den Fahrradfahrenden als schwächeren Teilnehmern im Straßenverkehr wird hier als Ausgleich für diesen physischen Nachteil ein Vorrang eingeräumt.
Die kurzen Wege zwischen den Kreuzungsbereichen schaffen den KFZ durch jetzt noch erlaubte Überholvorgänge an Fahrradfahrern vorbei eh kaum einen Zeitvorteil. Oft ist man als Autofahrer unsicher, ob man überhaupt überholen kann. Der Vorrang für Radfahrende gibt beiden Teilnehmern so mehr Sicherheit. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in einer Fahrradzone liegt (wie jetzt auch) bei 30 km/h.
Der Umbau der Debusstraße im Rahmen des ISEK sieht aktuell eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h (verkehrsberuhigter Geschäftsbereich) vor. Der verkehrsberuhigte Bereich (Spielstraße) Konrad-Adenauer-Straße erlaubt Schrittgeschwindigkeit. Wie damit umzugehen ist, und auch ob die Bereiche TheodorHeuss-Straße, Le-Chambon-Straße, Südhoffsweg sowie Kirchplatz mit einbezogen werden können oder müssen, soll diskutiert und gegebenenfalls geprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

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Status: am 24.04.2024 im Planungsausschuss

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