Sehr geehrter Bürgermeister Diethelm,
Antrag
die Verwaltung möge prüfen, ob und in welcher Größe der Bau eines Kolumbariums (einer Urnenwand) in schlichter Ausführung auf dem gemeindeeigenen Friedhof mittelfristig konstenneutral umsetzbar ist. Diese Art der Unterbringung soll das Angebot für die Bürger erweitern, die Auslastung des Friedhofs erhöhen und letztlich zur Kostendeckung des Betriebs beitragen.
Begründung:
Immer mehr Menschen lassen sich nach dem Tod einäschern, die Anzahl der „klassischen“ Bestattungen im Sarg nimmt laufend ab, viele Menschen möchten ihren Angehörigen nicht mehr langfristig Kosten und Pflege eines Grabfeldes zumuten.
Bislang ist es nicht erlaubt, die Asche Verstorbener an beliebiger Stelle aufzubewahren, allerdings ändert sich diesbezüglich auch die Gesetzgebung langsam.
Immer mehr Städte (zuletzt Harsewinkel, siehe Glocke vom 11.12.25) bieten ihren Bürgern die Möglichkeit einer Urnenwand, um Urnen sowohl langfristig zu verwahren als auch kurzfristige Zeiten zu überbrücken, bspw. wenn ein Umzug geplant ist oder man sich noch nicht für den endgültigen Ruheort entschieden hat.
Status: offen
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