Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung:
Änderung des Verfahrens bei Korrekturen von Niederschriften
Sehr geehrter Bürgermeister Diethelm,
wir beantragen zur Transparenz von Protokollen folgende Punkte zu ändern:
Antrag
Über Korrekturwünsche zu in der Niederschrift falsch erfassten Aussagen erfolgt keine Abstimmung des Gremiums, sondern es wird direkt nach Satz (6) von §25 (neu §21 Satz (7)) gehandelt.
Begründung: es kann nicht sein, dass ein Gremium entscheidet, dass eine nötige Korrektur nicht vorgenommen wird.
§ 25 (neu 21) der Geschäftsordnung wird wie folgt ergänzt:
(7 [neu 8]) Im Originalprotokoll wird die zu korrigierende Stelle sichtbar markiert und mit einem Hinweis zur Korrektur versehen. Die korrigierte Textstelle wird als Anhang/Anlage dem Originalprotokoll hinzugefügt.
Begründung
Man muss beim Lesen von Protokollen davon ausgehen können, dass die Dokumentation richtig ist – man kann nicht voraussetzen, dass Jemand das nachfolgende Protokoll liest, um dort nach eventuellen Änderungen zu suchen.
Status: Teil eins soll so befolgt werden, über Teil 2 wurde nicht explizit abgestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt beim Anbieter der Software für das Ratsinformationssystem anzufragen, ob es nicht möglich ist zum Protokoll eine Ergänzung bereitzustellen. Aktuell ist es nur möglich ein Dokument raufzuladen = das Protokoll. Änderungen, selbst mit Hinweis sind angeblich nicht zulässig bzw nur mit großem Aufwand.
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