Schließung Bahnübergänge Clarholz

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Diethelm,

seit rund zwei Jahren berichtet die Verwaltung über die Bemühungen zur Schließung der privaten Bahnübergänge im Zentrum von Clarholz. Sie haben Herrn Raphael Tigges MdL eingeschaltet. Eine Antwort der Bahn an Herrn Tigges wurde im Planungsausschuss am 27.01.2025 als Mitteilung bekannt gegeben. Diese Antwort der Bahn ist aus unserer Sicht nicht zufriedenstellend.
Nach intensiver Kommunikation mit verschiedenen Stellen der Bahn stellen wir folgenden Antrag:

Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, sich wegen der Schließung der Bahnübergänge an Herrn
XXX bei der Firma XXX zu wenden und ein Angebot zur Organisation und Umsetzung der Schließung der Bahnübergänge einzuholen.

Begründung
Historie und Inhalte von Telefongesprächen und Schriftwechsel

25.01.2025: Herr XXX, Konzernbevollmächtigter für das Land Nordrhein-Westfalen: „Mitarbeiter ruft gleich zurück“

28.01.2025 Hr. ZZZ versteht unser Anliegen. Er leitet das Anliegen an DB InfraGo AG weiter, man wird zurückrufen.

03.02.2025 Hr. YYY, DB InfraGo AG
o hat das Schreiben an Raphael Tigges formuliert
o Es handelt sich um eine planfestgestellte Anlage
o Man braucht neues Planfeststellungsverfahren und Beschluss, Kosten ca. 200.000€
o Ist gerne bereit zum Planungsausschuss zu kommen, um das zu erläutern.
o Versteht unser Anliegen gut
o Empfiehlt, das Eisenbahnbundesamt anzusprechen

03.02.2025 Frau AAA Eisenbahn Bundesamt Bonn
o Versteht das Anliegen, will sich das genauer ansehen und meldet sich
o E-Mail an Frau AAA

10.02.2025 Brief von Herrn BBB Eisenbahnbundesamt
o Erläutert ausführlich die Vorschriften und Zuständigkeiten
o Letzter Absatz: „In Fällen von unwesentlicher Bedeutung (vgl. § 74 VvVfG) können Planfeststellung oder Plangenehmigung unter Umständen auch entfallen (Planverzicht)“
o Bauliche Maßnahmen sind zurzeit in dem Bereich nicht geplant.
o Empfiehlt, dass sich das verantwortliche Infrastrukturunternehmen DB InfraGo AG mit dem Straßeneigentümer in Verbindung setzt und Kosten und Möglichkeiten klärt.
o Kosten von 200.000€ sind viel zu hoch angesetzt.

11.02.2025 Hr. CCC DBInfraGo AG
o Man braucht eine Verzichtserklärung vom Grundstückseigentümer
o Eisenbahnbundesamt muss es dann genehmigen
o Aufwand ist dann gering, Mittelteile müssen herausgeschraubt werden
o Pauschale 90.000€, wenn DBInfraGO das macht.
o Vor 2030 wird voraussichtlich nicht an der Strecke gearbeitet.
o Empfiehlt zertifiziertes Planungsbüro XOX anzurufen, die das auch alles klären könnten.
o Das Hupen abzustellen, ist dann kein Problem

11.02.2025 XOX Sekretariat: „man meldet sich“

27.02.2025 Hr. FFF
o kann sich vorstellen, dass das auch sehr einfach geht.
o Kosten müssten deutlich geringer als 10.000€ sein.
o Schlägt vor, dass von der Verwaltung HCL ein Angebot angefordert wird.
o Empfiehlt Antrag an den Bau- oder Planungsausschuss.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage
Schriftwechsel mit Eisenbahnbundesamt zur Schließung der Bahnübergänge in Clarholz, Stand 10.02.2025

Sehr geehrter Herr Herden,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde. Aus Sicht des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) können wir Ihnen dazu die nachfolgenden Informationen geben. Bitte erlauben Sie mir zum besseren Verständnis zunächst einige allgemeine Erläuterungen.

Nach dem Gesetz sind die Eisenbahnen uneingeschränkt dafür verantwortlich, den Betrieb sicher zu führen. Auch für Bahnübergänge (BÜ) muss der Infrastrukturbetreiber, ggf. zusammen mit dem Träger der Straßenbaulast als Kreuzungspartner, alles tun, um für Sicherheit zu sorgen. Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) definiert die Anforderungen, die einzuhalten sind, um die Sicherheit im Eisenbahnbetrieb gewährleisten zu können. Grundsätzliche Regelungen zur Sicherung von Bahnübergängen, etwa zur jeweils erforderlichen Sicherungsart und der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, finden sich in § 11 EBO.
Unter den in § 11 EBO genannten Bedingungen können Bahnübergänge durch die Übersicht auf die Bahnstrecke und/oder hörbare Signale der Eisenbahnfahrzeuge gesichert werden (sog. nichttechnische Sicherungsarten). Die sichere Hörbarkeit der Signale – auch bei lauten Nebengeräuschen für die Straßenverkehrsteilnehmer – wird durch die einschlägigen europäischen Vorgaben zu Höhe und Lautstärke der Signalhörner erreicht. Dabei handelt es sich um Verkehrslärm, der aus dem bestimmungsgemäßen Betrieb der Bahnanlagen resultiert. Durch entsprechende Signalisierung an der Strecke („Pfeiftafeln“) werden die Triebfahrzeugführer zum Abgeben der Signale verpflichtet (siehe § 11 Abs. 18 EBO).
Einzelheiten und weitergehende Maßnahmen muss das verantwortliche Infrastrukturunternehmen im Einzelfall unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten (Anzahl der Gleise, Straßenbelastung, Geschwindigkeit auf der Schiene etc.) festlegen. Die DB InfraGO AG verfügt über ein konzerneigenes Regelwerk, das weitere detaillierte Vorgaben zur Konkretisierung bzw. Ausführung enthält und – über bestehende Rechtsnormen und Vorschriften hinaus – auch die anerkannten Regeln der Technik sowie allgemeine Sicherheitsstandards im Eisenbahnbereich abbildet.
Das Eisenbahn-Bundesamte (EBA) ist die Planfeststellungs- und Genehmigungsbehörde für die Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes; es plant aber selbst keine Bauvorhaben und führt sie auch nicht durch. Das EBA entscheidet auf Antrag eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens darüber, ob dessen Planungen zum Bau oder zur Änderung der Anlagen zulässig sind. Das Unternehmen bleibt Vorhabenträgerin und Bauherrin der Maßnahme.
Wenn Eisenbahnbetriebsanlagen gebaut, zurückgebaut oder geändert werden sollen, bedarf das in den gesetzlich vorgegebenen Fällen einer planrechtlichen Entscheidung. Für die Anpassung eines Bahnübergangs ist nach dem Regelwerk ein Planrechtsverfahren erforderlich, wenn damit etwa die Änderung der Sicherungsart oder die Aufweitung des Bahnübergangs um einen neuen Geh-/Radweg und/oder Fahrstreifen einhergeht. Auch die Auflassung, also der Rückbau eines Bahnübergangs, ist wegen der dadurch entfallenden Wegebeziehungen grundsätzlich planrechtsrelevant.
Allerdings wählt das EBA im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in der Regel die Verfahrensart, die den geringsten zeitlichen und inhaltlichen Aufwand bedeutet. So prüft das EBA grundsätzlich, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren vorliegen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann etwa eine Plangenehmigung erteilt werden (§ 74 Abs. 6 VwVfG, § 18b AEG).

In Fällen von unwesentlicher Bedeutung (vgl. § 74 Abs. 7 VwVfG) können Planfeststellung oder Plangenehmigung unter Umständen auch entfallen (Planverzicht).

Zum konkreten Fall:
In dem von Ihnen beigefügten Schreiben werden die Bahnübergänge an der Strecke Rheda-Wiedenbrück – Münster in km 41,360 (stillgelegte Gaststätte) und km 41,415 (ehemaliger Baustoffhandel) angesprochen. Diese werden aktuell jeweils durch hörbare Signale der Eisenbahnfahrzeuge gesichert. Verantwortliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist die DB InfraGO AG. Bei den kreuzenden Wegen handelt es sich nach unseren Informationen um Privat-Übergänge und nicht um öffentliche Straßen.
Dem EBA liegen aktuell keine Informationen über geplante technische oder bauliche Maßnahmen im Bereich der Bahnübergänge oder entsprechende Anträge vor. Um eine Verbesserung der Situation vor Ort zu erreichen, wäre es daher zielführend, dass die DB InfraGO AG sich mit dem jeweiligen Straßeneigentümer über die notwendigen Anpassungen und die Verteilung der Kosten ins Benehmen setzt und im Anschluss bei Bedarf die erforderlichen Planrechtsverfahren beantragt.
Denkbar wäre etwa eine technische Sicherung oder die Auflassung der Bahnübergänge. Zu möglichen Planungs- und Baukosten kann das EBA keine Einschätzung abgeben, hierzu sprechen Sie am besten die DB InfraGO AG an. Die vom EBA erhobenen Gebühren für ein Planrechtsverfahren liegen allerdings weit unterhalb des von Ihnen genannten Kostenrahmens. Einzelheiten hierzu regelt die Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt (EBABGebV) mitsamt ihren Anlagen.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen, und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
MIMIMI
Eisenbahn-Bundesamt
Leitungsstab
Sachgebiet 91 – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Betreff: Schließung von Bahnübergängen / Verzicht auf Hupen

Sehr geehrte Frau BLA,
vielen Dank für das freundliche Gespräch. Wie vereinbart schicke ich Ihnen die Antwort auf eine Anfrage unseres Landtagsabgeordneten Raphael Tigges zum betroffenen Bahnübergang. Daraufhin habe ich den Konzernbevollmächtigten Herrn FFF angerufen, der mich dann an seinen Mitarbeiter Herrn GGG verwies. Dieser sorgte dafür, dass mich dann Herr HHH anrief. Mit dem Herrn HHH hatte ich ein gutes Gespräch, aber er konnte mir nicht wirklich weiterhelfen und er empfahl mir, mich beim Eisennbahnbundesamt zu melden. So bin ich bei Ihnen gelandet.

Da ich nicht weiß, was Herr Tigges in seiner Anfrage geschrieben hat, schildere ich hier noch einmal die Situation: Die betroffenen zwei Bahnübergänge dienten einer Baustoffhandlung als Übergang zur Bundesstraße 64. Seit vielen Jahren werden sie nicht mehr genutzt, weil die Baustoffhandlung dort nicht mehr existiert. An der Stelle werden jetzt ein Kindergarten und einige Wohnhäuser gebaut. Das Gelände ist freigeräumt und durch einen Bauzaun gesichert.
Der Zug, der im Stundentakt dort entlangschleicht tutet bei jedem Übergang so laut, dass es die gesamte Nachbarschaft schon immer stört. Jetzt soll direkt daneben ein dringend benötigter Kindergarten entstehen. Sie können sich vorstellen, dass das Tuten da auch nicht gut zu ertragen ist. Es leuchtet mir nicht ein, dass ein neuer Planfeststellungsbeschluss mit allem Aufwand für ca. 200.000 € nötig ist, um an der Stelle das Tuten zu unterbinden. Die nötigen Sicherheitsbelange sind sicher irgendwie zu erfüllen.
Ich möchte mit meinem Engagement auch den schlimmen Vorurteilen gegenüber der Bahn und uns Kommunalpolitkern begegnen. Es gibt überall schlimme Leute, die alles schlecht machen und den „einfachen“ Weg fordern. Da sehe ich gerade vor den Wahlen riesige Probleme auf uns zukommen.

Ich freue mich auf Ihre Ergebnisse.
Freundliche Grüße

was sagt Ihr dazu? Gerne kommentieren…

Artikel kommentieren

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklärst du dich mit der Speicherung und Verarbeitung deiner Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehme bitte der Datenschutzerklärung.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner