Geschwindigkeit Gildestraße

Antrag zur Vereinheitlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der
Gildestraße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Diethelm,

hiermit erhalten Sie unseren Antrag zur Vereinheitlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Gildestraße und Gütersloher Straße ab Einmündung Groppeler Straße auf durchgehend Tempo 30.

Begründung:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Gildestraße wechselt mehrmals zwischen Tempo 30 und Tempo 50 innerhalb weniger hundert Meter.
Eine einheitliche Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 schafft für alle Verkehrsteilnehmer mehr Sicherheit und Klarheit. Für Anwohnende verringert sich der Lärmpegel und die Luftqualität wird verbessert. Wechselnde zulässige Höchstgeschwindigkeiten führen zu unnötigen Abbrems-/ Beschleunigungsvorgängen, die vermeidbaren Lärm und Schadstoffemissionen verursachen.
Auch an den Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen und Ampel) erhöht sich die Sicherheit und werden Abbrems-/Beschleunigungsvorgänge gemindert. Zusätzlich reduziert eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung den „Schilderwald“ an der Straße.

Mit freundlichen Grüßen

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Status: am 24.04.2024 im Planungsausschuss

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