Straßen.NRW will Denkmalschutz aufheben

Straßen.NRW klagt gegen das Land NRW vorm Verwaltungsgericht Münster, um den Denkmalschutz eines Teiles des Prozessionsweges in Telgte aufheben zu lassen.

Das eigentlich Spannende dabei ist, dass laut Homepage von Straßen.NRW in dem betroffenen Bereich aktuell keine Planungsaktivitäten stattfinden.

Donnerstag, 9. Juni 2022, 10:15 Uhr, Saal I
Aktenzeichen: 2 K 611/20
Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen  ./. Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Münster
Denkmalschutzrecht
Der Kläger begehrt die Aufhebung der Unterschutzstellung des ehemaligen Prozessionsweges zwischen Münster und Telgte in seinem Verlauf als Denkmal. Zur Begründung führt er im Wesentlichen an: Er sei infolge der ihm nach dem Grundgesetz im Auftrag des Bundes obliegenden Verwaltung von Bundesstraßen des Fernverkehrs zur Führung des Prozesses befugt. Auch wenn auf beiden Seiten des Verfahrens das Land Nordrhein-Westfalen stehe, liege kein unzulässiger Insichprozess vor. Der Bescheid der Bezirksregierung Münster über die Eintragung in die Denkmalliste sei rechtswidrig und verletze ihn in seinen Rechten. Die Grundstücke des Prozessionsweges befänden sich in seinem Eigentum. Er plane den vier-streifigen Ausbau der Bundesstraße 51 zwischen Münster und Telgte, der eine Inanspruchnahme des ehemaligen Prozessionsweges bedinge. Der Prozessionsweg erfülle in seinem Verlauf nicht die Denkmaleigenschaft. Weder sei der konkrete Verlauf einer Straßentrasse denkmalfähig noch bestehe an der Erhaltung und Nutzung des Weges ein öffentliches Interesse. Demgegenüber ist die Bezirksregierung Münster unter anderem der Auffassung: Bei dem Prozessionsweg in seinem Verlauf zwischen der Stadtgrenze Münster/Telgte und dem Feldweg in der Telgter Gemarkung Kloßkamp, bestehend aus der Wegetrasse und den säumenden Linden sowie den bereits unter Denkmalschutz stehenden Bildstöcken, handele es sich um ein Denkmal. Dass der Weg heute möglicherweise nicht mehr für Prozessionen genutzt werde, sei für die Denkmaleigenschaft nicht relevant. An der Erhaltung und Nutzung des Prozessionsweges bestehe ein öffentliches Interesse, weil er als alte überregionale Handels- und Wegeverbindung zwischen Münster und Telgte für die Stadt Telgte ortsgeschichtlich bedeutend sei. 

Lassen wir uns also überraschen, wie die Sache weitergeht.

Link zur Planungsseite von Straßen.NRW

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