ein paar Gedanken zur Photovoltaikpflicht

Wir haben mit der UWG und der FDP einen Antrag zu einer allgemeinen Photovoltaikpflicht gestellt, unter anderem für private Neubauten. Den Wortlaut des Antrages gibt es hier >> klick <<.

Ein häufig gehörtes Argument dagegen ist: „aber die armen jungen Familien, die können sich einen Neubau ja bald gar nicht mehr leisten“.

Dieses Argument würden wir gerne entkräften: Im Solardachkataster Gütersloh kann sich jeder ausrechnen lassen, was eine Solaranlage kosten würde, und wann sie sich amortisiert hat. Meisten dürfte das eher der Fall sein, als der Hauskredit abbezahlt wurde. Zudem hat man deutlich geringere laufende Stromkosten. Es lohnt sich also nicht nur für die Umwelt, sondern auch für den eigenen Geldbeutel.

Und ganz ehrlich: bauen IST teuer. Wenn das Geld so knapp ist, dass es an rund 10.000€ scheitert, die man zudem auch noch wieder bekommt, dann sollte man vielleicht überlegen, doch lieber nicht zu bauen, um sich nicht finanziell zu übernehmen.

So, nachdem die Empörung über diese Großkotzigkeit, die keine ist, abgeklungen ist, bitte ich darum den Satz noch mal in Ruhe zu lesen und darüber ganz ehrlich nachzudenken.

Ein weiterer gehörter Kommentar ist: Photovoltaikpflicht – hm ja aber das ist so teuer. Dann brauchen wir eine Förderung für junge Familien.

Ja, ein schöner Gedanke, eine Förderung für umweltfreundliches Bauen. Doch Moment – woher kommt denn das Geld für so eine Förderung? Es gibt Förderungen von Bund, Land, Kreis oder in diesem Fall war gemeint: von der Gemeinde. Geld „vom Staat“. Der hat ja genug… das bekommt er… ach ja genau, durch Steuern. Und die bezahlten…. wir alle.

Die bezahlen auch die Familien, die bei weitem nicht genug Geld haben, um an Eigentum auch nur zu denken. Und diese Familien sollen anderen, die deutlich besser gestellt sind, mit ihren Steuern noch das Haus bzw. ein Teil davon mitfinanzieren? Das wäre doch sehr ungerecht.

Den Kommentar: „Aber das ist unfair, wenn ab Datum xx alle neuen Bauherren höhere Kosten haben im Gegensatz zu allen anderen vorher, die das nicht mussten

ähm ja – irgendwo muss eben mal ein Schnitt gemacht werden, sonst können wir es ja ganz lassen. Zudem heißt „Pflicht in B-Plänen“ je nach Ausgestaltung auch, dass bei Sanierungen in Zukunft nachgerüstet werden muss. Das ist ja heute bei Heizungsanlagen schon genau so. Da schreit auch keiner, dass er vors Verfassungsgericht ziehen will wegen Ungleichbehandlung.

Gibts noch mehr Gegenargumente? Gerne in die Kommentare, wir werden darauf eingehen.

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